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Anzeige, Zell am Harmersbach | 9.03.2018

Infoveranstaltung hilft beim Entschlüsseln des Zeugniscodes

Rechtsanwaltskanzlei Gentges lädt am Montag, 12. März, ein zum kleinen 1x1 der Formulierungen in Arbeitszeugnissen

von Anwaltsbüro Gentges - Zell am Harmersbach

Zeugnisvergabe? Nicht nur Schüler bekommen Zeugnisse, sondern auch Arbeitnehmer. Das kleine 1×1 der Arbeitszeugnisse ist das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der die Rechtsanwaltskanzlei Gentges am Montag, 12. März 2017, um 19 Uhr in der Arthaus-Galerie, Am Galgenfeld 5b, einlädt. Die Dauer ist ca. 45 Minuten.

Nicht jeder Schüler freut sich auf sein Zeugnis. An den klar verständlichen Noten lässt sich eine Leistung für jedermann – nicht zuletzt die Eltern – ablesen. Mit dem Eintritt in die Arbeitswelt ändert sich dies schlagartig. Formulierungen wie »Sie hat im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit gearbeitet.« oder »Er beherrschte sein komplexes und anspruchsvolles Aufgabengebiet in jeder Hinsicht perfekt« sind anders als Schulnoten nicht jedem geläufig.
Die Anwälte der Kanzlei Gentges wollen mit den Teilnehmern die »Zeugniscodes« entschlüsseln. Anders als ein Schulzeugnis muss ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend formuliert werden. Dies erklärt auch die komplizierte Sprache. Hinzu kommt, dass die Zeugnissprache wie auch die Alltagssprache einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Klassiker wie »Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt« hat sicher jeder schon einmal gehört. Auch die Zuschreibung der Note eins wird vielen leicht fallen. Doch dass die Formulierung »Sie zeigte im Großen und Ganzen Belastungsfähigkeit« der Note fünf – mangelhaft – entsprechen kann, liegt nicht sofort auf der Hand. Auch die Beurteilung der folgenden Formulierung für Führungskräfte »Herr Mustermann führte als Bereichsleiter direkt fünf Abteilungsleiter und hatte indirekt Personalverantwortung für 32 Mitarbeiter« etwa als Note vier – ausreichend, ist für den Laien nicht unbedingt ersichtlich.

Neben der Benotung verstecken manche Arbeitgeber in den Zeugnissen Hinweise auf das Verhalten des Mitarbeiters. »Die gesellige Art, die zur Verbesserung des Betriebsklimas« beigetragen hat, ist vielfach als Hinweis auf ein Alkoholproblem geläufig. Doch was bedeuten Formulierungen wie »Für die Belange der Belegschaft bewies er immer umfassendes Einfühlungsvermögen« oder »Sie trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein?« Solche verstecken Botschaften muss man sich nicht gefallen lassen.

Das Ziel der Informationsveranstaltung ist es, den Teilnehmern die Grundzüge der Zeugnissprache zu vermitteln und einige versteckte Botschaften aufzuzeigen. Nicht nur für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Formulierungen »lesen« zu können. Mindestens genauso wichtig ist es für Arbeitgeber zu wissen, wie sie ein Zeugnis formulieren können, was darin stehen darf und sollte und was gerade nicht. Neben den »Zeugniscodes« werden die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen vorgestellt. Referentin ist Rechtsanwältin Jessica Zemke, Anwaltskanzlei Gentges, Zell a. H. Veranstaltungsort ist die Arthus-Galerie, am Montag, 12. März 2018, um 19.00 Uhr (Dauer 45 Minuten).

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