Gemeinderat beauftragt externes Büro KKBW aus Freiburg mit der Beratung und Abwicklung.
In seiner jüngsten Sitzung beauftragte der Gemeinderat einstimmig das Büro KKBW (KommunalKonzept BW) aus Freiburg mit der Beratung und Betreuung der Anträge zur MOGENA-Förderung.
Die Gemeinde Biberach ist im September 2025 als Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA) in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg aufgenommen worden. Der Anerkennungszeitraum läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030, bewilligte Maßnahmen können bis spätestens Ende 2032 umgesetzt werden informierte Bürgermeister Jonas Breig.
Mit dem neuen Status eröffnen sich für private wie auch kommunale Projekte deutlich verbesserte Fördermöglichkeiten. Während bislang jährlich durchschnittlich drei bis vier ELR-Anträge über die Gemeindeverwaltung eingereicht und vom Gemeinderat priorisiert wurden, rechnet die Verwaltung aufgrund der Erfahrungen anderer MOGENA-Gemeinden künftig mit 10 bis 15 Anträgen pro Jahr. Dies bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung bei Beratung, Antragserstellung und Antragsbetreuung.
Diese zusätzlichen Aufgaben kann die Verwaltung – auch vor dem Hintergrund eines Personalwechsels im Fachbereich Finanzen – nicht alleine leisten. Deshalb wurden externe Büros zur Unterstützung angefragt. Ein Angebot ging von der KKBW ein, ein weiteres angefragtes Büro legte bislang kein Angebot vor.
75 Anträge im Förderzeitraum erwartet
Das Angebot der KKBW sieht für die Erstellung, Beratung und Betreuung eines neuen privaten Projektantrags im Förderschwerpunkt „Wohnen“ – der voraussichtlich rund 95 Prozent aller Anträge ausmachen wird – einen Pauschalpreis von 1.348,27 Euro brutto vor. Bei einer angenommenen Förderquote von 50 Prozent auf den Nettobetrag verbleibt ein Eigenanteil von 781,77 Euro, der aufgrund der angespannten Haushaltslage von den jeweiligen Antragstellern selbst zu tragen ist. Bei insgesamt geschätzten 75 Anträgen über fünf Jahre ergibt sich daraus ein Gesamtvolumen von rund 58.600 Euro, das von den privaten Antragstellern getragen werden soll.
Für wiederholte Einreichungen sowie für bearbeitete, aber nicht eingereichte Anträge fallen reduzierte Pauschalen an, die ebenfalls vollständig vom Antragsteller zu übernehmen sind. Für andere Förderschwerpunkte, etwa im Bereich „Arbeiten“, soll entsprechend verfahren werden.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.




