Hunderttausende Menschen flüchten aktuell vor dem Krieg in der Ukraine. Vor allem in die Nachbarstaaten, aber auch in Deutschland kommen Geflüchtete an. Jeder kann helfen, die Not dieser Menschen zu lindern. Wie, das hat Zells Bürgermeister Günter Pfundstein in einem Aufruf niedergeschrieben, dem sich die Bürgermeister aus Oberharmersbach, Nordrach und Biberach anschließen. Die Botschaft: Zusammen sind wir stark.
»Der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle in diesen Tagen. Einen Angriffskrieg mitten in Europa hat wohl kaum jemand für möglich
gehalten,« sagt Pfundstein. »Viele Menschen in der Ukraine haben bereits die Flucht ergriffen. Väter verabschieden sich von ihren Familien und hoffen auf die Hilfsbereitschaft für ihre Mütter und Kinder. Unsere Aufgabe ist es nun, die spontane
Solidarität vor Ort zu organisieren.«
Telefonisch erfassen lassen
Wer sich vorstellen kann, Frauen und Kindern spontan eine Unterkunft (Einliegerwohnung, Zimmer) zu gewähren, meldet Sie sich bitte telefonisch im Rathaus seiner Gemeinde. Er wird auf einer Hilfliste erfasst und im Bedarfsfalls direkt angesprochen.
Zell a. H.: 07835/6369-405
Oberharmersbach: 07837/9297-0
Biberach: 07835/6365-44
Nordrach: 07838/9299-31, s.armbruster@nordrach.de
Geordnetes Vorgehen hilft am besten
»Die Aufnahme der flüchtenden Menschen aus der Ukraine wird auf unterschiedlichen Wegen erfolgen,« erläutert Pfundstein. Während ein Teil eine private Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten finden werde, seien viele andere auf eine öffentlich organisierte Aufnahme angewiesen. »Die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung ist in höchstem Maße vorhanden. Das ist ein herausragendes Signal der Solidarität,« so Pfundstein weiter. Zugleich erfordere aber gerade diese Situation eine kluge und geordnete Vorgehensweise, weil dies den flüchtenden Menschen am meisten nütze.
Kapazität für vorläufige Unterbringung melden
In Baden-Württemberg soll am Grundsatz des dreistufigen Aufnahmeverfahrens festgehalten werden, berichtet Pfundstein. Es sei allerdings davon auszugehen, dass eine Aufnahme in eine vorläufige Unterbringung sehr kurzfristig erfolgen werde. Um ein möglichst abgestimmtes Verfahren zu gewährleisten, sollen die Kommunen gesammelt die möglichen Aufnahmekapazitäten innerhalb ihrer Gemeinde an die unteren Aufnahmebehörden in den Landratsämtern melden.
Spontane Aufnahme ans Landratsamt melden
Neben diesem Weg der Organisation »von oben« könnte es auch spontane Aufnahmen geben. Eine Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt ist erforderlich, um den Bezug von Sozialleistungen sicherstellen zu können. »Wenn Sie also beispielsweise Verwandte oder Bekannte aus der Ukraine bei sich aufnehmen, geben Sie uns bitte Bescheid, sodass wir Sie dabei unterstützen können,« appelliert Pfundstein. Für alle Flüchtenden wird überdies das Sozialministerium um Impfangebote bemüht sein, da die Impfquote in der Ukraine als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.
Für die Bereitschaft eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, bedanken sich die Tal-Bürgermeister schon jetzt sehr herzlich bei den Bürgerinnen und Bürgern des Harmersbachtals.