Wenn es Nacht wird, gehen überall die Lichter an: Straßen laternen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame oder leuchtende Spots auf historische Gebäude und Denkmäler. Für nacht aktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todes fallen werden.
Die Landesregierung hat sich im Jahr 2020 mit dem neuen Biodiversitätsstärkungsgesetz zum Schutz der heimischen Insekten verpflichtet und will deshalb auch die Lichtbelastung reduzieren. Seit April 2021 gelten neue Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand: Von April bis Ende September ist eine Beleuchtung ganz tägig, im Winterhalbjahr zwischen 10 Uhr nachts und 6 Uhr morgens verboten. Die Regelung gilt beispielsweise für Denkmäler, Rathäuser, Schlösser, Burgen, Klöster und Ruinen, aber auch Stadtmauern oder andere Anlagen, die nicht im privaten Besitz sind.
Weniger Licht
Die Kommunen sind außerdem gefragt, ihre Straßenbeleuchtung insektenverträglich zu gestalten. Das betrifft nicht nur die Art der Lampen, sondern schließt auch Möglichkeiten wie den Verzicht auf Straßenbeleuchtung in den ruhigen Nachtstunden (komplett oder zumindest in den wenig frequentierten Außenbereichen), das Absenken der Beleuchtungsstärke oder die Steuerung der Beleuchtung über Bewegungsmelder ein.
Beleuchtungspflicht
Eine gesetzliche Pflicht zur Beleuchtung besteht nur an Fußgängerüberwegen auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden und soweit diese zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die übliche flächendeckende, dauerhafte Beleuchtung sollte also überdacht und durch situationsangepasste, sparsame Beleuchtung ersetzt werden. Die Umwelt wird dadurch doppelt geschont: Die Maßnahme schützt die biologische Vielfalt und das Klima und spart Strom.
Nach unten strahlen
Auch Privatpersonen können sich am Schutz der Insekten beteiligen. Sinnvoll ist vor allem, die eigene Außenbeleuchtung reduzieren und wo nötig nur insektenfreundliche LEDs mit warmweißer Lichtfarbe zu verwenden. Geschlossene Leuchtkörper, deren Oberfläche sich möglichst nicht stark aufheizen sollte, und eine gezielte Abstrahlung nach unten sind weitere Kriterien für insektenschonendes Licht.
Wo brennt Licht?
Wer bei nächtlichen Spaziergängen beleuchtete Denkmäler, Fassaden oder Stadtmauern entdeckt, kann diese mit Foto und Uhrzeit an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland melden. Der Verband versucht, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die neue Vorschrift akzeptiert und eingehalten wird.





