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Offenburg | 1.04.2022

Mit Abstand sicher unterwegs

Start der ADFC-Abstandskampagne im Ortenaukreis – Mehr umweltfreundliche Mobilität im Kreis durch mehr Verkehrssicherheit

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Foto: ADFC Ortenaukreis
von Schwarzwälder Post

Um auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam zu machen, beteiligt sich der Ortenaukreis gemeinsam mit 23 Städten und Gemeinden an der Radfahrkampagne »Mit Abstand sicher unterwegs« des ADFC. Auch das Polizeipräsidium Offenburg und die Verkehrswacht Ortenau unter stützen das Projekt als Kooperationspartner.

Mit der klaren Botschaft durch Plakatwände am Straßenrand sollen Auto- und LKW-Fahrer und -Fahrerinnen dazu bewegt werden, ihr Verhalten zu ändern und einen ausreichenden Seitenabstand von 1,5 Metern innerorts beim Überholen einzuhalten. Die Kampagne startet am 4. April 2022, pünktlich zur Fahrradsaison.

»Um mehr Menschen zum Umstieg auf das Rad zu bewegen und die umweltfreundliche Mobilität im Kreis weiter voranzubringen, müssen wir die Sicherheit im Straßenverkehr kontinuierlich verbessern«, so Landrat Frank Scherer.

Dass diese Bereitschaft unter anderen Voraussetzungen bei vielen da ist, bestätigt Helmut Schönberger, Vorstand des ADFC Ortenaukreis: »Laut Umfragen möchten zwei Drittel der Bevölkerung gerne mehr radfahren, wenn man sich auf den Straßen sicher fühlen könnte. Der ADFC möchte den Autofahrenden daher zurufen: Haltet Abstand und gebt den Radlerinnen und Radlern ein sicheres Gefühl auf den gemeinsamen Straßen.« Auf den Straßen gebe es dann wieder mehr Platz für die, die nicht umsteigen können oder wollen.

Dass Abstand immer die beste Prävention vor Gefahrensituationen ist und schon beim Annähern an Radfahrende Bremsbereitschaft geboten ist, unterstreicht auch Günter Heim, Vorstand der Verkehrswacht Ortenau. Zudem rät er dazu, bei Gegenverkehr und nicht ausreichender Fahrbahnbreite auf das Überholen zu verzichten.

Der Überholvorgang selbst solle mit angemessener Geschwindigkeit und mit so viel seitlichem Abstand erfolgen, dass unverhoffte Auslenkungen des Radfahrenden zu keiner Kollision führen. Letzteres sei laut Heim in der Regel bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gewährleistet. »Aber auch Radfahrende sollten unbedingt die angebotenen Schutzstreifen sowie alle ausgewiesenen Radfahrwege nutzen, einen Helm und auffallende Schutzkleidung tragen und auch das Rad selbst sollte immer in einem technisch einwandfreien, sicheren Zustand sein«, so Heim.

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Schlagworte:
ADFC Ortenaukreis

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Biberach

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  • Gemeinderat Nordrach: Gemeinderatsitzung am 17.11.2025 ab 19:00 Uhr
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