Auch wenn das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch Haushaltsabfälle nach bisherigem Wissensstand als sehr gering eingestuft wird, gilt eine besondere Sorgfalt im Umgang mit diesen Abfällen.
Abfälle aus privaten Haushalten, in denen Menschen in häuslicher Quarantäne oder infizierte Personen leben, müssen in zugeknoteten, stabilen und möglichst reißfesten Müllsäcken verpackt und dann mit dem Hausmüll über die Graue Tonne entsorgt werden. Die Müllsäcke sind in die Abfallbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Rote Zusatzmüllsäcke oder gelbe Säcke dürfen nicht zur Entsorgung verwendet werden.
Zu diesen Abfällen zählen unter anderem auch Wertstoffe, Verpackungen und Küchenabfälle, Taschentücher, Papierhandtücher, Kosmetiktücher und andere Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden sowie Aufwischtücher, Einwegwäsche und andere Hygieneartikel, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.
Auch verbrauchte Testmaterialien und die persönliche Schutzausrüstungen, wie Schutzbekleidung oder Masken, aus Kindertagesstätten, Schulen, Privathaushalten und ähnlichen Herkunftsbereichen sind ebenfalls in zugeknoteten, stabilen und möglichst reißfesten Müllsäcken zu verpacken und dann mit dem Hausmüll über die Graue Tonne zu entsorgen. Auch diese Müllsäcke sind in die Abfallbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Rote Zusatzmüllsäcke oder gelbe Säcke dürfen daher ebenfalls nicht zur Entsorgung verwendet werden.