Im Moment schießen sie wie Pilze aus dem (Wald-)Boden: Die sogenannten Ökopunkte zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur. Immer mehr Kommunen legen ein Ökokonto an, indem sie jeden für die Natur förderlichen Vorgang mit Ökopunkten bewerten und diese gutgeschriebenen Punkte dann zur Abrechnung bringen, wenn durch Bauvorhaben Flächen versiegelt werden. Darauf weist der BUND hin.
Dabei wird deutlich, dass in vielen Kommunen offensichtlich nach wie vor das Verständnis für den eigentlichen Sinn von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen fehlt. Statt sich bewusst darum zu bemühen, bei unvermeidlichen Eingriffen für den entstehenden Schaden einen möglichst adäquaten Ausgleich zu finden, geht es den Verantwortlichen nur darum, mit möglichst wenig finanziellem und organisatorischem Aufwand an die begehrten Ökopunkte zu kommen.
Beliebtes Vorgehen ist dabei, eine Fläche, die sich nicht mehr gewinnbringend bewirtschaften lässt, wie zum Beispiel ein Steilhang im Wald, offiziell zu einem Waldrefugium zu ernennen, also auch auf dem Papier aus der Nutzung zu nehmen. Dadurch kann sich die Kommune Ökopunkte gutschreiben, die sie entweder gewinnbringend verkaufen oder damit ein Stück Flächenversiegelung ausgleichen kann.
Die Bewertung der ökologischen Wertigkeit der Flächen, die versiegelt werden, wird dabei in der Regel so niedrig wie möglich angesetzt, die der ausgewiesenen Ausgleichsfläche oder –maßnahme dagegen so hoch wie irgendwie zu rechtfertigen. Beispiel dafür ist z.B. die Ausweisung von Maßnahmenflächen für die Bechsteinfledermaus im Kehler Wald, die über 3 Millionen Ökopunkte einbringen soll, oder auch kleine Bannwaldflächen in Neuried.
Echter Ausgleich, zum Beispiel eine Entsieglung von Flächen an anderer Stelle, findet so gut wie nie statt. Dass so nicht nur wertvoller Boden, sondern auch Lebensräume verloren gehen und der Artenschwund vorangetrieben wird, scheinen die Gemeinderäte landauf, landab überwiegend ohne Bedauern hinzunehmen.
Der BUND Ortenau fordert, dass Ökopunkte viel stärker an eine realistische, nachweisliche und dauerhafte naturschutzfachliche Aufwertung gekoppelt sein müssen. »Selbst wenn die üblichen Praktiken rechtskonform sind, muss man sie nicht bis zum Äußersten ausreizen. Die uns umgebende Natur stellt eine sehr begrenzte und wertvolle Ressource dar, die nicht weiter verschleudert und degeneriert werden darf«, resümiert Petra Rumpel, Geschäftsführerin des BUND-Umweltzentrums Ortenau.