Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Kinzigtal weist darauf hin, dass zum 30. Juni 2024 der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2023 verfällt.
Aber was ist der Entlastungsbetrag überhaupt? Jede/r Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat monatlich Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag. Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich übers Jahr hinweg an und kann bis zum 30. Juni im Folgejahr noch genutzt werden. Die Höhe des noch vorhandenen Budgets kann bei der Pflegekasse erfragt werden.
Der Entlastungsbetrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45b SGB XI eingesetzt werden und muss von anerkannten Anbietern erbracht werden. Deshalb sollte noch vor Ablauf der Zeit der Entlastungsbetrag genutzt werden, bevor ab 1. Juli 2024 das angesparte Geld verfällt.
Sollten Sie Fragen zum Entlastungsbetrag oder generell zur Pflege haben, können Sie sich gerne mit dem Pflegestützpunkt in Verbindung setzten.
Kontakt über Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Kinzigtal. Frau Springmann und Frau Litterst-Leisinger, Tel.: 07832 99955-220 / -222, Sandhaasstr. 4 in 77716 Haslach, E-Mail: kontakt@psp-kinzigtal.de, www.pflegestützpunkt-ortenaukreis.de