Die Schulanmeldung der Schulanfänger in Unterharmersbach für das Schuljahr 2022/23 findet in diesem Jahr auf postalischem Weg statt.
Die Anmeldung erstreckt sich auf die Schulbezirke der Grundschule Unterharmersbach: Stadtteil Unterharmersbach, Zell/Bruch, Unter- und Oberentersbach, Nordrach/Schottenhöfen. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Anmeldepflicht besteht ebenso für die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie für Kinder, die zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig sind. Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Reife besitzen. Die Entscheidung über eine Einschulung liegt beim Schulleiter.
Gewünschte Zurückstellungen sind bei der Anmeldung schriftlich zu beantragen. Das dazu notwendige Formular erhalten Sie auf der Homepage der Grundschule Unterharmersbach.
Die Eltern, die in den Unterlagen der Schule erfasst sind, bekamen diese Woche bereits alle Unterlagen zur Schulanmeldung zugeschickt. Sie werden gebeten, diese bis Montag, 21. Februar 2022, zurückzugeben.
Sollten Familien ein schulpflichtiges Kind haben und keine Einladung erhalten haben, bitten die Schulleitung darum, sich im Sekretariat der Grundschule Unterharmersbach (Telefon 07835/3990 oder sekretariat@gs-unterharmersbach.de) zu melden.