In der jüngsten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause standen gleich drei Entersbacher Themen auf der Tagesordnung: Künftig sollen auch im alten Dorfkern Solaranlagen auf den Dächern installiert werden können. Für die Neugestaltung der Dorfstraße wird ein ELR-Förderantrag gestellt. Für den Bau des Radwegs vom Gewerbegebiet „Am Erlenbach“ bis zum Ortseingang wurde der Auftrag vergeben.
Der Genehmigung von Solaranlagen auf Dächern im Bereich „Alter Dorfkern Unterentersbach“ ist eine lange politische Meinungsbildung vorausgegangen. Dabei ging es vor allem um den Erhalt des historisch gewachsenen Ortsbilds. Der aus dem Jahr 2010 stammende Bebauungsplan hat für diesen Bereich nur Solaranlagen mit einer Größe von maximal 16 Quadratmetern für die Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung zugelassen.
Der Unterentersbacher Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, künftig auch Photovoltaikanlagen im „Alten Dorfkern“ zuzulassen. Im Juni 2021 ist der Gemeinderat diesem Wunsch gefolgt. Die Änderungen sind nun in einen Bebauungsplanentwurf eingeflossen, der im beschleunigten Verfahren offengelegt wird.
»Bei der Entscheidung galt es, die widerstreitenden Interessen von Denkmalpflege und Klimazielen gegeneinander abzuwägen«, stellte Bürgermeister Pfundstein fest.
Gemeinderat Lorenz Breig hat sich dafür ausgesprochen, dass man auch aufgeständerte Anlagen zulassen solle, die einen höheren Wirkungsgrad haben. Gemeinderat Armin Reber sprach davon, dass man einen »guten Kompromiss« gefunden habe. Man sei sich durchaus bewusst, dass es sich um einen besonderen Bereich handle und man den Dorfkern auch bewahren wolle. Ein kleiner Nachteil sei deshalb für die Anwohner vertretbar. Gemeinderat Gottfried Lehmann stellte fest, dass auch Photovoltaikanlagen mit einer geringeren Neigung bis 15 Grad noch effektiv seien.
Bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Offenlage des geänderten Bebauungsplans „Alter Dorfkern Unterentersbach“ auf den Weg gebracht.
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