Blick auf die Häuser von Zell a. H.: Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen, persönliche Freibeträge auszuschöpfen. Gerade bei Immobilien ist das entscheidend: Ein Objekt kann schnell über dem Freibetrag liegen, und dann wird sofort Steuer fällig – häufig genau dann, wenn die Erben das Geld nicht „flüssig“ haben. Foto: Hanspeter Schwendemann