Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt mit 470 v. H. unverändert. Die Grundsteuer wird zum Jahresende 2025 erneut Thema.
Die Erhebung der Grundsteuer war erneut Thema im Zeller Gemeinderat.
Nach der grundlegenden Reform der Grundsteuer hat das Gremium im November 2024 die Hebesätze für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 830 v. H. festgesetzt und die Grundsteuer B auf 470 v. H. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Hebesätze zu überprüfen, wenn alle Grundsteuermessbescheide eingegangen sind.
Rechnungsamtsleiter Seeger informierte, dass die Veranlagungsquote bei der Grundsteuer B inzwischen bei 85 Prozent liegt, bei der Grundsteuer B bei 99 Prozent. Die erzielten Steuereinnahmen entsprechen ziemlich genau den Planzahlen. Grundsteuer A: 72.822 Euro (Planansatz 73.800 Euro); Grundsteuer B: 1.211.719 Euro (Planansatz 1.206.000 Euro).
Für die Grundsteuer A ergibt sich dadurch die Möglichkeit, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar auf 700 v. H. zu senken. Der Gemeinderat folgte mit großer Mehrheit dem Verwaltungsvorschlag. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt mit 470 v. H. unverändert.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.