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Zell am Harmersbach | 13.10.2023

Ein Thema, das alle angeht

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Dr. W. Schubert referierte bei der AWO Zell zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Foto: Stefan Stehle
von Stefan Stehle

AWO-Veranstaltung mit Dr. W. Schubert zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ war sehr gut besucht.

Die AWO Zell mit Oberharmersbach, Biberach und Nordrach veranstaltete einen sehr gut besuchten Vortrag von Dr. W. Schubert über das Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Ein Thema, das alle angeht, was sich auch am breit gefächerten Besucherkreis zeigte.

Erst seit 2005 finden sich die Begriffe im BGB –geschuldet der demografischen Entwicklung, die von einem Durchschnittsalter der Bevölkerung von 1950 mit ca. 66 Jahren über 73 Jahren 1980 auf heute ca. 80 Jahre angewachsen ist. Aber auch gesellschaftliche Entwicklungen wie Patchwork-Familien und andere Lebensgemeinschaften haben sich geändert.

Um ein mögliches Leiden z. B. bei einem Unfallereignis oder anderen Fällen nicht zu verlängern, gibt es das Instrument der Patientenverfügung. Darin wird geregelt, welche medizinische Hilfsmittel bei unmittelbar bevorstehendem Tod noch in Anspruch genommen werden sollen. Diese Richtschnur erleichtert es auch, den dann entscheidungsbefugten Angehörigen, Anweisungen zu geben und entlastet sie dadurch.

Weitreichende Entscheidungen

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt Vertrauenspersonen, Entscheidungen zu treffen, wenn man dazu nicht mehr selbst in der Lage ist, führte Dr. Schubert aus. Diese Entscheidungen können weitreichend sein, von Erwerb und Veräußerung von Vermögen bis hin zur Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen. Diese Vorsorgevollmacht kann auch zentral bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Auf weitere mögliche Verfügungen konnte im Rahmen der detailliert vorgetragenen Inhalte von Dr. Schubert nicht ein gegangen werden – z. B. Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Organ/Gewebespende, ….

Es gibt auch gute Ratgeber

Um die Angehörigen zu entlasten und die Angelegenheiten für diese Fälle zu regeln, ist man also gut beraten, Vorsorge zu treffen. Dafür gibt es auch gute Ratgeber, wie z. B. den des Kreisseniorenrats, der gerade überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst wird.

AWO-Ortsvereinsvorsitzender Stefan Stehle bedankte sich im Abschluss bei dem Referenten Dr. Walter Schubert, der seinen Vortrag auch mit einigen Anekdoten aus seiner Laufbahn als Notar ausschmückte. Wer noch weitere Auskünfte wünscht, kann sich über die AWO Zell informieren (unter www.awo-zell.de oder per Mail an awo.zell@gmx.de).

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