Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat sich dafür ausgesprochen, dass die alte Linde am Mattenhof zum Naturdenkmal ernannt wird.
Ein Fachmann vom Amt für Landwirtschaft bestätigte zuvor, dass der Baum von Interesse ist. Durch eine Ausweisung als Naturdenkmal können die Eigentümer Förderungen für Kronenschnittmaßnahmen erhalten.
Weil der Zeller Gemeinderat das Anliegen bereits diskutiert und positiv beschlossen hatte, gab auch der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft als verantwortliches Organ sein Placet. Allerdings nicht ohne sich zu wundern. Der Förderung auf der einen Seite stehen auf der anderen Seite weitreichende Pflichten zur Seite, denn Veränderungen am Baum sind bei Naturdenkmälern nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde möglich.





