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Zell am Harmersbach | 13.02.2023

Stand heute 12 Uhr: Keine weiteren Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl in Zell a. H.

Um 18 Uhr endet die Bewerbungsfrist, dann tagt der Gemeindewahlausschuss

Foto:
Heute Abend um 18 Uhr endet die Bewerbungsfrist für die Wahl des Bürgermeisters am 12. März 2023. Bis heute Mittag lagen bei der Stadt Zell nur die Bewerbungen von Amtsinhaber Günter Pfundstein und von Jean Meyer aus Straßburg vor. Foto: Archivfoto: Ute Berger
von Hanspeter Schwendemann

Zell a. H. Ist die Bürgermeisterwahl 2023 in Zell am Harmersbach schon am heutigen Montag um 18 Uhr entschieden? Zum Redaktionsschluss unserer Montagausgabe um 12 Uhr und damit nur noch sechs Stunden vor dem Ende der Bewerbungsfrist, sind keine weiteren Bewerbungen an dem Zeller Rathaus eingetroffen.

„Wir haben den Posteingang geprüft. Auch persönlich ist niemand auf dem Rathaus vorbeigekommen“, bestätigt Hauptamtsleiterin Saskia Oschwald auf Nachfrage unserer Zeitung. Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich eingereicht werden. „Und sie müssen auch vollständig sein, wenn jetzt noch jemand vorbeikommt“, betont die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses.

Damit liegen der Stadt Zell – Stand heute 12 Uhr – zwei Bewerbungen vor: Von Amts inhaber Günter Pfundstein und vom Straßburger Jean Meyer. Über deren Wählbarkeit muss heute Abend der Gemeindewahlausschuss entscheiden.

Bewerbung persönlich eingereicht

Am 17. Dezember 2022, und damit am ersten Tag der Bewerbungsfrist, hat Amtsinhaber Günter Pfundstein persönlich seine Bewerbung im Bürgerbüro des Rathauses abgegeben (wir berichteten). Bereits im April 2022 hat der Zeller Bürgermeister bekanntgegeben, dass er sich um eine zweite Amtszeit bewerben wird.
Am 11. Januar 2023 ist eine zweite Bewerbung bei der Stadt Zell eingegangen. Es ist der 73-jährige Jean Meyer aus Straßburg (wir berichteten). Ob sein Name allerdings am 12. März auf dem Stimmzettel steht, ist mehr als fraglich.

Seine Bewerbung entspricht gleich in mehreren Punkten nicht der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese schreibt im Paragrafen 46 die Altersgrenze für Bewerber für das Bürgermeisteramt mit 68 Jahren vor. Außerdem müssen sie vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Alter und Wohnsitz sprechen gegen Jean Meyer.

Wählbarkeit und Kandidatenvorstellung

Am heutigen Montagabend kommt dem Gemeindewahlausschuss die wichtige Aufgabe zu, über die Wählbarkeit der Bewerber zu entscheiden.

Ergebnisoffen ist auch noch die Frage, ob eine offizielle Kandidatenvorstellung durch die Stadt Zell durchgeführt wird.

Der Gemeindewahlausschuss tagt um 18 Uhr im neuen Rathaussaal im Erweiterungsbau des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich.

6618 Personen sind zur Wahl aufgerufen

Unabhängig von der Zahl der Bewerber sind die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 12. März 2023, in vollem Gange. Aktuell werden die Wahlbriefe an die 6618 Wahlberechtigten in Zell a. H. ab 16 Jahren verschickt.

Wer den Wahlbrief erhalten hat, kann mit diesen Unterlagen auch eine Briefwahl beantragen. Nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses können von der Stadt Zell die Stimmzettel in den Druck gegeben werden.

„Wir warten den Rest des Tages ab, dann nehmen die weiteren Wahlvorbereitungen seinen Gang“, stellt Hauptamtsleiterin Saskia Oschwald fest. Spätestens um 18 Uhr besteht endgültige Gewissheit.

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Schlagworte:
Bürgermeisterwahl Zell am Harmersbach 2023, Stadt Zell am Harmersbach

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