Der Zeller Gemeinderat befasste sich in seiner vierstündigen öffentlichen Sitzung am Montag mit einer ganzen Reihe von Bauleitplanungsanträgen. Damit ging es um Belange der Wohnbebauung und Gewerbe. Das Thema Photovoltaik- und Windkraft anlagen wurde bei der Flächenentwicklung aus geklammert, da hierzu die Rahmenbedingungen noch geprüft werden müssen.
Man unterscheidet zwei Stufen der Bauleitplanung: Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Bürgermeister Günter Pfundstein erläuterte den Begriff Flächennutzungsplan zu Beginn: „Der Flächennutzungsplan ist eine konzeptionelle und strategische Entwicklungsplanung, was auf der Fläche entstehen könnte. Die Gemeinde kann wieder rückgängig machen, was im Flächennutzungsplan steht.“
Der Flächennutzungsplan muss von der übergeordneten Behörde genehmigt werden. Zusammen mit den Nachbargemeinden wurde die Entscheidung getroffen, keine Photovoltaik- und Windkraftanlagen aufzunehmen, da hierzu die Rahmenbedingungen noch geprüft werden müssen. Es ging am Montag also nur um Belange der Wohnbebauung und Gewerbe.
Bauleitplanungsantrag Unterentersbach, Gewann Obere Breite
Hier liegt ein Antrag vor, auf einer Teilfläche von 3.440 Quadratmeter auf dem Grundstück Nr. 1539 Bauplätze entstehen zu lassen. Das Gebiet liegt am südlichen Ortsrand von Unterentersbach. Ortsvorsteher Christian Dumin informierte, dass der Ortschaftsrat das Thema kontrovers diskutiert hat und mit knapper Mehrheit abgelehnt hat. Er persönlich habe dafür gestimmt.
Landwirt Franz Willmann hat sich in der Bürgerfrageviertelstunde zu Beginn der Sitzung gegen den Antrag ausgesprochen, da dies mit den Interessen seines landwirtschaftlichen Betriebs kollidiert.
Der Beschlussentwurf lautet: Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrats Unterentersbach und lehnt den Antrag auf Ausweisung einer Mischbaufläche im Gewann Obere Breite ab. Die Abstimmung ergab 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.
Daraufhin folgte eine längere Diskussion, die letztlich in einer weiteren Abstimmung endete. Gemeinderätin Brigitte Stunder erklärte: »Ich finde es gut, dass der Ortschaftsrat einen Empfehlungsbeschluss macht. Aber wenn der Gemeinderat diesem immer folgt, haben wir keine Entscheidungskompetenz mehr. Damit tue ich mich schwer.«
Hannes Grafmüller warb um Zustimmung: »Junge Familien wollen sich im Dorf entwickeln, das soll man unterstützen.« Der Ortschaftsrat präferierte aus städtebaulich-gestalterischen Gründen die Entwicklung der Wohnbaufläche im Gewann Oberer Hillig. Dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Baugebiet ausgewiesen, dort müsste Ackerfläche in Baugebiet umgewandelt werden. Ausführlich wurde eine Verschiebung dieser Fläche diskutiert, die städtebaulich besser an die vorhandene Straße passt. Dass dieser Sachverhalt nochmals im Ortschaftsrat beraten werden soll, wurde mit einer Abstimmung mehrheitlich beschlossen.
Aufstellung eines Bebauungsplans im Gewann Roth
Mehrere Eigentümer beantragen gemeinsam die Aufnahme einer Fläche als Mischbaufläche und Ausweisung als Dorfgebiet. Konkret geht es um die Festsetzung von Baufeldern zum Neubau von Wohnhäusern und die Erweiterung eines Wohngebäudes.
Bürgermeister Günter Pfundstein erläuterte, dass aus städtebaulicher Sicht nichts gegen den Antrag spricht. Die Siedlungsstruktur ist vorhanden und Anschlussbebauung möglich. Der Ortschaftsrat hat es grundsätzlich befürwortet. Ortsvorsteher Ludwig Schütze stellte nochmals die einstimmige Meinung des Ortschaftsrats dar und befürwortete die gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans.
Daraufhin entwickelte sich eine längere kontroverse Diskussion. Einige Ortschaftsräte legten Wert darauf, dass alle Grundstückseigentümer des betroffenen Gebietes mit der Maßnahme einverstanden sind. Hannes Grafmüller warb dafür, Baurecht zu schaffen, damit die Personen Planungssicherheit haben.
Am Ende mahnte Bürgermeister Pfundstein: »Es geht darum, eine Fläche zu schaffen für Bebauung. Die Diskussion dreht sich um Fragen des Bebauungsplans, dem sollten wir nicht vorgreifen.«
Die Abstimmung ergab eine mehrheitliche Zustimmung, den Flächennutzungsplan so zu ändern, dass eine Mischbauflächenausweisung erfolgt. Damit folgten die Gemeinderäte der Empfehlung des Ortschaftsrats Unterharmersbach. Einer weiteren Abstimmung folgend wurde der Zusatz aufgenommen, dass ein Bebauungsplan weiterverfolgt wird, wenn in der Einwohnerschaft Einigkeit besteht.
Neuhausen wird Mischbaufläche
Die Ausweisung einer Mischbaufläche bedeutet, dass die Fläche als Dorfgebiet, dörfliches Wohngebiet, als Mischgebiet (Wohnen 50 % und Gewerbe 50 %) oder als urbanes Gebiet (Wohnen und Gewerbe ohne Prozentzuweisung) genutzt werden kann. Der Gemeinderat hat am Montagabend mehrheitlich beschlossen, ganz Neuhausen als Mischbaufläche auszuweisen und damit die vorgenannten Möglichkeiten der Nutzung zuzulassen.
Grün-/Gemeinbedarfs-Sportfläche an der Jahnstraße
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, das Areal in eine Mischbaufläche zu ändern, um die bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um die langfristig angelegte Verlegung der dort vorhandenen Sportanlagen und -gebäude zu ermöglichen. Das Areal wird zu einem urbanen Gebiet ent wickelt.
Gewann Kleebad/ Kleematt
Einstimmig wurde beschlossen, die im Flächennutzungsplan mit der Zweckbe stimmung Sportheim dargestellte Sonderbaufläche in eine Mischbaufläche umzuwandeln. Dafür hatte vor allem Petra Schneider vom Bauamt geworben: »Mit der Ausweisung als Mischbaufläche ist eine flexiblere Nutzung möglich.«