Da sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser befinden, darf an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden.
Darauf weist die Stadtverwaltung Zell hin. Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises erklärt, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme bereits seit Juni untersagt. Dies gilt weiterhin und aus aktuellem Anlass wird hierauf nochmals hingewiesen.
Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.




