Die Bundesnotbremse verlangt von den Unternehmen, dass sie den Mitarbeitern zweimal wöchentlich Corona-Schnelltest zur Verfügung stellen. Wie sich bei unserer Umfrage bestätigt hat, kommen die Unternehmen in Zell a. H. der erweiterten Testpflicht nach. Mehr noch: Corona-Schutzmaßnahmen werden aktiv umgesetzt.
Das Bundesgesetz, das gestern in Kraft gesetzt wurde, verlangt von allen Arbeitgebern, dass sie den Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Coronatest anbieten. Die Aufzählung der Beschäftigtengruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko, welchen schon bisher zwei Tests pro Woche anzubieten waren, wird ersatzlos gestrichen.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.