Die Corona-Krise zieht weitere Kreise. In Nordrach und in Zell a. H. wurde für jeweils zwei Personen eine häusliche Quarantäne verordnet. Alle Betroffenen zeigen keine Krankheitssymptome und sind keine Verdachtsfälle. Sowohl Bürgermeister Carsten Erhardt als auch Bürgermeister Günter Pfundstein betonen, dass es sich hierbei um reine Vorsichtsmaßnahmen handelt.
Bereits am Montagvormittag musste Bürgermeister Erhardt in seiner Funktion als Ortspolizeibehörde zwei Personen eine häusliche Quarantäne anordnen. »Die betroffenen Personen haben keinen positiven Befund und zeigen auch keine Krankheitssymptome«, stellte Bürgermeister Carsten Erhardt am gestrigen Dienstag klar. Allerdings hatten sie direkten Kontakt mit einer an dem Corona-Virus erkrankten Person und gelten nun nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes als »Kontaktpersonen der ersten Kategorie«. Das heißt, dass sie mindestens 15 Minuten im direkten Kontakt mit der betroffenen Person standen und der Abstand zwischen ihnen weniger als zwei Meter betragen hatte.
Nach dem Bekanntwerden des Falles musste Bürgermeister Erhardt nun die häusliche Quarantäne anordnen, die mit großen Eingriffen in die persönliche Bewegungsfreiheit verbunden ist. Erhardt betonte, dass er bei den beiden betroffenen Personen auf großes Verständnis gestoßen sei.
Auch für die Gemeinde insgesamt forderte Erhardt einen sachlichen Umgang mit der Corona-Problematik und warnte vor Hysterie. Wie die Gemeinde Nordrach mit bevorstehenden größeren Veranstaltungen umgehen werde und welche Empfehlungen sie den Vereinen an die Hand gibt, werde aktuell noch beraten.
Heute zwei Quarantäne-Anordnungen getroffen
Aufgrund eines beruflichen Kontaktes zu einer am Corona-Virus erkrankten Person hat die Stadt Zell am Harmersbach als Ortspolizeibehörde auf Hinweis und Empfehlung des Landratsamtes/Gesundheitsamt am heutigen Mittwochvormittag zwei häusliche Quarantäne-Anordnungen getroffen. Das Gesundheitsamt wird sich regelmäßig über den Gesundheitszustand erkundigen. Es muss abgewartet werden, ob sich bei den Personen überhaupt Krankheitssymptome entwickeln.
Bürgermeister Günter Pfundstein betont, dass es sich um reine Vorsorgemaßnahmen handle, was keinesfalls bedeute, dass sich die Personen mit dem Virus infiziert haben müssen. Da keinerlei Krankheitssymptome vorliegen, könne auch nicht von einem Verdachtsfall gesprochen werden. Ein Verdachtsfall läge dann vor, wenn sich Symptome einer Corona-Virus-Grippe zeigen, jedoch das Testergebnis noch aussteht.
Fälle werden sich in den nächsten Tagen häufen
»Wir gehen davon aus, dass sich solche oder ähnliche Fälle in den nächsten Tagen häufen werden«, stellte Bürgermeister Pfundstein fest. Die Gesundheitsbehörden erfragen mit dem Corona-Virus infizierte Personen nach möglichen Kontaktpersonen, die sodann mit einer häuslichen Quarantäne zunächst isoliert werden sollen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Allen Experten zufolge ist der neuartige Grippevirus vor allem für ältere Menschen und Menschen mit einer Vorerkrankung gefährlich, da die Krankheitsverläufe einen überproportional stärkeren Verlauf haben, als dies bei jüngeren Personen der Fall ist. Es ist deshalb die Aufgabe von uns allen, durch entsprechendes Verhalten, insbesondere diese Personengruppen zu schützen.
Empfehlungen im Umgang mit dem Corona-Virus COVID 19
Angesichts der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus empfiehlt das Landratsamt den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises
1. als Träger von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen Bildungseinrichtungen, den jeweiligen Leitungen zu empfehlen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Betreuerinnen und Betreuer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst freizustellen, sofern diese in Frankreich wohnen.
2. ihren Unternehmen, Institutionen und sonstige Organisationen zu empfehlen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Frankreich wohnen, möglichst freizustellen; hier sind generell Home-Office und Telearbeit denkbar.
Bei systemrelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Einzelfallentscheidungen denkbar, wie zum Beispiel die Einrichtung eines kontaktarmen Arbeitsplatzes.
3. den Veranstaltern (nicht den Eigentümern der Räumlichkeit, etc.) zu empfehlen, Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern abzusagen oder zu verschieben.
Generell ist der jeweilige Einzelfall zu würdigen. Insbesondere die Zusammensetzung der Veranstaltung und die jeweilige Ausstattung der Räumlichkeiten.
Grundsätzlich empfehlen wir älteren Menschen bzw. Menschen mit relevanten Vorerkrankungen vorerst generell keine Veranstaltung mehr zu besuchen.
Wir weisen darauf hin, dass bei beruflichem Tätigkeitsverbot oder bei Absonderungen von Personen in geeigneter Weise (Quarantäne) nach den Vorgaben der §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigung beantragt werden können. Anträge nimmt das jeweils zuständige Gesundheitsamt als »zuständige Stelle« entgegen und bearbeitet diese.