Auch das öffentliche kirchliche Leben kommt aufgrund der Corona-Situation zum Erliegen. Die Seelsorgeeinheit Zell folgt den Regelungen des Erzbistums Freiburg.
Pfarrer Bonaventura Gerner schreibt: »Auch wir als Seelsorgeeinheit sind verpflichtet unseren Beitrag zu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Gesundheit und das Wohlergehen aller – besonders der älteren Mitmenschen und der Personen mit Vorerkrankungen – verlangt unser solidarisches Handeln.« Der Krisenstab des Erzbistums Freiburg habe nun endlich reagiert und am Abend des 17. März 2020 folgende Regelungen verbindlich bekanntgegeben:
Alle öffentlich kirchlichen Veranstaltungen und Versammlungen entfallen: Gestaltete Kar- und Ostertage, Kommunionkinder-Vorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Konzerte, Wallfahrten, Freizeit- und kulturelle Maßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral, Ausstellungen usw.
Die Pfarrbüchereien, Pfarrheime, Pfarrhäuser und weitere kirchliche Orte der Begegnung sind geschlossen.
Die Pfarrämter sind für externe Besucherinnen und Besucher geschlossen. Die Sekretärinnen sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Es dürfen in den Kirchen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden. Die Feier der Kar- und Osterliturgie findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bestattungen, Trauerfeiern finden im engsten Familienkreis unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Grab statt oder sind ggf. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alle Feiern der Erstkommunion werden auf weiteres verschoben.
Taufen und Trauungen sind im engsten Familienkreis zu feiern oder auf weiteres zu verschieben.
Die Spendung des Firmsakramentes wird, außer in Todesgefahr, bis auf weiteres verschoben.
Bei der Spendung des Bußsakramentes sind Ansteckungsmöglichkeiten auszuschließen.
Eine öffentliche, gemeinschaftliche Feier der Krankensalbung ist ausgesetzt. Die Einzelspendung der Krankensalbung und die Überbringung der Krankenkommunion im Einzelfall (Wegzehrung) sind davon unberührt, Ansteckungsmöglichkeiten sind auszuschließen.
Die Kirchengebäude bleiben, soweit keine anderen Einschränkungen vorliegen, zum privaten Gebet der Gläubigen tagsüber geöffnet.
Der Termin zur Wahl der Pfarrgemeinderäte am 22. März 2020 wird aufgehoben und als neuer Termin der 5. April 2020 festgelegt. Näheres gibt der Wahlvorstand bekannt.
Diese Ausnahmeregelungen gelten, so lange die Versammlungsfreiheit durch die staatlichen Behörden aufgehoben bzw. eingeschränkt ist.