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Zell am Harmersbach | 18.03.2020

Aktuelle Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

von Schwarzwälder Post

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Am Montag, 16. März 2020, hat die Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Bitte beachten Sie die Regelungen im eigenen Interesse.

Hier die wichtigsten Punkte:

Bis zum Ablauf des 19. April 2020 bleiben die Schulen und Kindergärten geschlossen. Lediglich eine Notbetreuung wird sichergestellt.

Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind untersagt. Das gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Die Ortspolizeibehörden der Stadt Zell am Harmersbach sowie der Gemeinden Biberach, Nordrach und Oberharmersbach haben vereinbart, dass diese Regelung auch für Gottesdienste und Trauerfeiern entsprechend Anwendung finden soll.

Die Ortspolizeibehörde kann Veranstaltungen im Wege der Allgemeinverfügung mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmenden untersagen, sofern dies beispielsweise unter Berücksichtigung des jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens erforderlich ist. Insofern bitten wir Sie Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur durchzuführen, wenn diese unbedingt notwendig sind.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird von der Landesregierung untersagt:

• Kultureinrichtungen jeglicher Art (insbesondere Museen)

• Bildungseinrichtungen jeglicher Art (insbesondere Volkshochschulen und Musikschulen)

• Schwimmbäder, Saunen

• Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen (z.B. Tennishalle und sonstige Mehrzweckhallen)

• Vergnügungsstätten (z.B. Spielotheken)

• Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

1. ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,

2. bei Stehplätzen mind. 1,5 Meter zwischen den Gästen eingehalten werden kann

3. über einen Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben (z.B. durch das Führen von Namenslisten mit Telefonnummer)

Die Verordnung der Landesregierung ist in der Anlage beigefügt. Daraus können weitere Details entnommen werden. Es geht bei allen Maßnahmen darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um die medizinischen Notfalleinrichtungen nicht zu überfordern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Günter Pfundstein

Bürgermeister

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Schlagworte:
Corona-Virus, Stadt Zell am Harmersbach

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