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Zell am Harmersbach | 13.04.2018

Grünes Licht für Langholzer mit Überlänge bis zu 27 Metern

Monatelange Verhandlungen der Stadt Zell am Harmersbach führten zum Erfolg – Nicht nur Oberharmersbacher Unternehmer atmen auf

von Hanspeter Schwendemann

Großes Aufatmen insbesondere bei den Oberharmers­bacher Unternehmern. Auf diese Nachricht hatten sie seit Wochen mit Hoffen und Bangen gewartet.

Bei der Ende April startenden zweiten Vollsperrung der L94 im Bereich Rössle/Schützen bis obere Ausfahrt Sportplatz/L94 können nun auch Langholzfahrzeuge mit Überlänge bis zu 27 Metern im Normalfall passieren.

Dies ist das Ergebnis monatelanger und teilweise schwieriger Planungen und Verhandlungen, teilt die Stadt Zell in einer Presseerklärung am heutigen Freitag mit. Die Stadt Zell hat als zuständiger Bauherr mit verschiedenen Grundstücks- und Hausbesitzern im Bereich der Umfahrungsstrecke verhandelt. Erst jetzt Mitte dieser Woche kam nun die letzte noch fehlende Zusage.

Bürgermeister Günter Pfundstein und Ortsvorsteher Hans-Peter Wagner: »Nun steht fest, dass im gesamten Sanierungszeitraum Fahrzeuge aller Art – auch mit Überlänge – Unterharmersbach trotz Vollsperrung ohne Umwege passieren können. Dies war von Anfang an unsere feste Absicht. Das war für uns allerdings mit einem enorm hohen Einsatz an Zeit und Planung bis zur Verwirklichung verbunden. Die teilweise heftigen Widerstände einiger Unternehmer mit der gleichzeitigen Forderung einer Umfahrungslösung, die so von Anfang an niemals realistisch und damit auch nicht realisierbar war, haben die Verhandlungen deutlich erschwert. Hätte es diese Gegenbewegung nicht gegeben, wäre die nun vorliegende Lösung deutlich schneller möglich gewesen. Wir hatten zu keiner Zeit den Eindruck, dass diese Unternehmen auch nur im Ansatz zu innerbetrieblichen Maßnahmen bereit waren, um sich auf die angekündigten Behinderungen während der Sanierung der Landesstraße einzustellen.«

Auch Bürgermeister Richard Weith aus Oberharmersbach zeigte sich angesichts der nun gefundenen Lösung erleichtert. Er stand in den vergangenen Wochen in ständigem Kontakt zum Kollegen Pfundstein und wurde von ihm stets über den aktuellen Sachstand informiert. Weith: »Es freut mich, für die Oberharmersbacher Unternehmen, die nun von dieser Lösung profitieren!«. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass Oberharmersbach in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit mehr mit Zell kooperiert hätte, anstatt gegen die Maßnahmen vorzugehen. »Dieser Fall zeigt, dass man beim Bohren dicker Bretter gemeinsam mehr erreichen kann, als mit Konfrontation.«
Auch bei der ab Oktober noch geplanten Kurgartenumfahrung wegen des Neubaus der Rösslebrücke können auf der neu angelegten Ersatzfahrbahn durch den Kurpark mit zweispuriger Ersatzbrücke über den Harmersbach Langholzfahrzeuge aller Art passieren. Bürgermeister Pfundstein: »Der Dank gilt vor allem den Unterharmersbacher Grundstücksbesitzern, die ihre Grundstücke für die Umfahrungsstrecken zur Verfügung stellten und damit erst die Umfahrungen ermöglichten.« Und Ortsvorsteher Hans-Peter Wagner ergänzt: »In gleicher Weise danken wir den Anwohnern an den Umfahrungsstrecken für ihr Verständnis und die Bereitschaft, über Monate zusätzliche Belastungen auf sich zu nehmen.«

Auch das Land Baden-Württemberg ist über die nun gefundene Lösung hoch erfreut. Notpläne des Regierungspräsidiums mit der Erweiterung des Durchlasses der Eisenbrücke Oppenau den Langholzern eine bessere Umfahrungsstrecke zu ermöglichen, können nun wie der in der Schublade verschwinden.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hatte schon bei ihrem Gemeindebesuch am 28. März 2018 betont, dass das Land Baden-Württemberg bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen die Bauherrenschaft normalerweise übernimmt. Dass die Stadt Zell am Harmersbach aber bei der derzeit größten innerörtlichen Baumaßnahme in Baden-Württemberg diese riesige und mit großem Aufwand verbundene Aufgabe übernommen habe, sei absolut vorbildlich. Die Regierungspräsidentin: »Die Entscheidungsträger vor Ort kennen die Menschen und die örtlichen Verhältnisse und können bei schwierigen Planungen und Verhandlungen Ergebnisse erzielen, die das Land schon wegen der räumlichen Entfernung nie hätte erreichen können.« Dies zeigt sich bei vielen Straßensanierungen in unmittelbarer Nachbarschaft, wo die Landesstraßen z.B. zwischen Welschensteinach und Geisberg, Mühlenbach und Heidburg (Gemeinde Elzach) oder auch in Bad-Peterstal erneuert wurden und werden. Diese und weitere Strecken werden über einen längeren Zeit­raum unter Vollsperrung und weiträumiger Umfahrung saniert. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen sind Umfahrungen bis zu 60 km bei Straßenbaumaßnahmen und Vollsperrungen absolut vertretbar und damit auch rechtlich zulässig.

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Schlagworte:
L94 – Sanierung

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