Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft billigte einstimmig in seiner Sitzung am Mittwoch den vom Planungsbüro Fischer erstellten Änderungsentwurf zum »Keramikareal I« auf der Gemarkung Zell am Harmersbach.
Er beschloss zugleich, das 4. Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
In einem Schreiben teilte der Regionalverband am 2. Juni bereits seine Zustimmung mit. Gutachten waren zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass der Drogeriemarkt für die Grundversorgung der Menschen im Verflechtungsbereich erforderlich ist. Das Planungsziel der Regionalplanung wird mit einer möglichen Verkaufsfläche von 750 Quadratmetern eingehalten. Die Quadratmeterzahl sei gut für die Servicequalität, ordnete der Zeller Bürgermeister Günter Pfundstein diese Zahl ein.
Der Passus zum Kongruenzgebot wurde im nun vorliegenden Plan so formuliert, dass Biberach nicht auf seine Vorrangfläche für die Ansiedlung eines Drogeriemarkts ausdrücklich verzichten muss.
Nun können die nächsten Verfahrensschritte angegangen werden, die Veröffentlichung im Amtsblatt und die öffentliche Auslegung. Im September sollen alle Stellungnahmen ausgewertet sein, so dass wahrscheinlich schon im 4. Quartal mit dem Bau der Erschließungsstraße begonnen werden kann. »Wir wollen das Projekt so schnell wie möglich realisieren«, sagt Günter Pfundstein.