Gemeinderat beschließt Erhöhung der Gebühren der Grundschulbetreuung um 8,5 Prozent und Änderung der Rahmenbedingungen für die „Busfahrkinder“.
Viel Zeit nahm sich der Oberharmersbacher Gemeinderat am Montag für die Erörterung der Rahmenbedingungen der „Busfahrkinder“ zur Grundschule und die Einführung von Gebühren für diese Kinder bei der Grundschulkindbetreuung.
In der Sitzung vom 24. Juli 2023 erfolgte die Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten in Höhe von 8,5 Prozent. Im Nachgang sollen auch die Gebühren für die Grundschulbetreuung und Ferienbetreuung um 8,5 Prozent angepasst werden.
Aktuell werden die „Busfahrkinder“ von den Mitarbeiterinnen der Schulkindbetreuung gebührenfrei betreut. Für die Kinder, die nicht mit dem Bus fahren, werden Gebühren erhoben. Dies hat in der Vergangenheit zu Unmut bei den Eltern geführt. Die Zahl der „gebührenfreien“ Busfahrkinder übersteigt in der Regel die Zahl der Kinder, die für die Betreuung bezahlen.
Nach Aussage der Leiterin der Schulkindbetreuung, Frau Fritsch, werden alle Kinder gleichbehandelt und erhalten die gleiche kompetente Betreuung. Es fehle ihr auch an der Verbindlichkeit in Bezug auf die Kinderzahl, da die Busfahrkinder bei der Schulkindbetreuung keiner Anmeldepflicht unterliegen.
Die gebührenfreie Nutzung stellte bisher ein freiwilliges Angebot der Gemeinde dar. Aufgrund der Fairness schlägt die Verwaltung vor, dass die bisherige gebührenfreie Betreuung der Busfahrkinder gebührenpflichtig wird.
Dieser Vorschlag wurde sehr lange und sehr kontrovers diskutiert. Als problematisch wurde die Umgehensweise mit den Kindern gesehen, die aufgrund der Entfernung von der Schule (laut Regelung ab zwei Kilometer) Busfahrkinder sind, aber von ihren Eltern mit dem PKW gefahren werden, die diese mit dem PKW auf dem Weg zur Arbeitsstelle an der Schule vorbeikommen. Soll man diese Kinder von der Gebührenpflicht ausnehmen?
Gemeinderätin Anja Jilg war es wichtig, die Kinder aus den Außenbereichen nicht zu benachteiligen. Sie stellte den Antrag, für die Busfahrkinder hinsichtlich der Gebühren eine separate Lösung zu finden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschlossen wurde die Anpassung der Betreuungsgebühren zum 1. Januar 2024 um 8,5 Prozent. Außerdem fasste das Gremium den Beschluss, dass die Inanspruchnahme der Grundschulkindbetreuung außerhalb der Zeiten der „Verlässlichen Grundschule“ künftig gebührenpflichtig ist. Es entfällt die bisherige gebührenfreie Betreuung der Busfahrkinder.