Um das Prädikat „Luftkurort“ tragen zu dürfen, muss sich die Gemeinde Oberharmersbach einer regelmäßigen Prüfung der bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse unterziehen.
Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Kurortegesetz von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Diese sollen gewährleisten, dass Gäste in Kur- und Erholungsorten bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas als natürliches, ortsgebundenes Heilmittel ermöglichen. Für die Güte der Luft sind alle zehn Jahre Luftqualitätsmessungen durchzuführen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden. Diese obligatorische Messung wird ab September 2019 vom Deutschen Wetterdienst (DWD) durchgeführt. Dafür wird ein Jahr lang an zwei Messstandorten die Luftqualität gemessen. Die Standortauswahl richtet sich dabei nach den üblichen Aufenthaltsorten von Touristen. Um die Bandbreite möglicher Belastungen gut abzubilden wird ein Standort mit möglichst geringer Belastung und ein Standort mit voraussichtlich erhöhter Belastung der Luft ausgewählt. Auf der Anhöhe Jauschbach (Nähe Obsthof Schwendemann) wird Grobstaub und Stickstoffdioxid gemessen, innerorts am Bahnübergang L94 wird darüber hinaus noch die Feinstaubkonzentration ermittelt. Ergebnisse der Überprüfung werden nach Ende der Messkampagne voraussichtlich Ende 2020 vorliegen.
Info
Mehr als 300 Gemeinden in Deutschland sind als Luftkurort anerkannt. In Baden-Württemberg ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium Ansprechpartner für die Zertifizierung.