Lösung: Noch vor wenigen Jahrzehnten bewirtschafteten viele Familien kleine und kleinste landwirtschaftliche Flächen, für die zahlreichen Taglöhnerfamilien ein unabdingbares Muss, um überhaupt wegen der willkürlichen Entlohnung überleben zu können. Von dieser landwirtschaftlichen Tätigkeit im Nebenberuf waren nicht einmal die Gastwirte ausgenommen, die ebenfalls neben den eigentlichen Gasträumen auch Ökonomiegebäude für ihren landwirtschaftlichen Betrieb unterhielten. Dass selbst der eine oder andere Lehrer einer solchen Tätigkeit – wenn auch nur in eingeschränktem Maße – nachging bzw. wegen der kargen Besoldung nachgehen musste, sei nur am Rande erwähnt; manche Stellen waren im 19. Jahrhundert mit dieser Möglichkeit des Zuerwerbs ausgeschrieben. Und auch die Pfarrstelle war mit den Einkünften aus dem Wittum dotiert – nicht nur deswegen haben sich zu jener Zeit auf die Ausschreibung der Pfarrei St. Gallus mitunter an die zwei Dutzend Bewerber gemeldet.
Unser Bild zeigt das »Grabengründle« im Waldhäusertal Ende der 1960er Jahre. Auch hier war im 19. Jahrhundert ein kleiner Nebenerwerb entstanden. Auf dem Areal, das ursprünglich zum »Stonisebure« im hinteren Waldhäusertal gehörte, stand eine Viehhütte. Die damaligen Besitzer gerieten in wirtschaftliche Not, weil horrende Arztrechnungen sie in den Konkurs trieben. Sie mussten verkaufen. Den »Stonisehof« übernahmen Peter Huber und Sophia Baumann aus Bad-Peterstal. Mit diesem Besitzerwechsel wurde auch ein knapp drei Hektar großes Gebiet rund um die besagte Viehhütte abgetrennt und an Michael Breig vom Billersberg verkauft, der noch einen Acker dazu erwarb. Dessen Tochter Magdalena war in zweiter Ehe mit Johann Georg Schneider verheiratet, die schon zuvor mit ihrem ersten Mann Christian Schnaiter das kleine Gut im Waldhäusertal bewirtschaftet hatte.
Der Vorläufer des auf dem Bild zu sehenden Gebäudes wurde am 4. Mai 1906 vom Blitz getroffen und brannte bis auf die Grundmauern nieder. Das damals an gleicher Stelle errichtete Haus wurde 1976 umgebaut.
Oftmals sind durch Notverkäufe oder auch Abtrennungen von kleinen Flächen solche kleinen Güter entstanden (Teilungen unter den erbberechtigten Kindern waren wegen des »geschlossenen Hofgüterrechts« nicht möglich; entweder erbte der Älteste: Majorat oder wie im Harmersbachal in den meisten Fällen üblich – der Jüngste: Minorat; im letztere Fall war gewährleistet, dass der Hof möglichst lange in einer Hand blieb). Gerade die Landwirte im Nebenerwerb erbringen teilweise noch heute einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege und damit zur Offenhaltung der Landwirtschaft, weil sie auch dort Handarbeit leisten, wo Maschineneinsatz nicht oder nur bedingt möglich ist. Mit Spannung darf man diese Entwicklung in der nächsten und übernächsten Generation verfolgen…