Lösung: Unser Bild wurde am 28. Januar 1928 aufgenommen. Damals feierten Wendelin Lehmann und Klothilde Schyle ihre Goldene Hochzeit. Zuhause waren sie in »’Rube-Wendels« (Ortsteil Wickersbach am Eingang zum Roßbach, heute Anwesen Kälble).
Solche Jubiläumshochzeiten waren damals Feierlichkeiten für die ganze Verwandtschaft, Nachbarn und weite Teile der Bevölkerung. Zu diesem Fest geladen waren Honoratioren der Gemeinde (rechts mit Frack und Zylinder), die Bürgerwehr und die Musikkapelle (noch nicht in Uniform der Bürgermiliz, die aber schon damals für zünftige Unterhaltung sorgte) sowie Trachtenfrauen. Die Kutsche mit Pferdegespann, gestellt vom Nachbarhof Echle, wurde vom standesgemäß gekleideten Kutscher gelenkt.
Das Gasthaus »Sonne« war damals ein beliebter Ausrichtungsort für Hochzeiten, auf jeden Fall für Familien im »Dörfle« bzw. Obertal. Links im Bild ist noch der Anbau zu sehen, in dem der um 1900 erbaute Sonnensaal untergebracht war (der Stubensaal wurde erst 1928/29 gebaut; das Gasthaus »Bären« bot mit dem 1911 errichteten »Tanzsaal« im Dorf eine ähnliche Lokalität). Der »Sonnen-Saal wurde 1976 abgerissen, an dessen Stelle entstand ein Trakt mit modernen Gästezimmern. 2002 endete eine lange Wirtetradition, als das Gasthaus »Sonne« von der Familie Hummel aufgegeben wurde und weitere Versuche der Bewirtung nicht an frühere Erfolge anknüpfen konnte. 2014 wurde der Gastronomiebetrieb endgültig abgemeldet. Das Haus steht zur Zeit leer.
Neben dem Gasthaus »Zur Stube« war die »Sonne« bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts die einzige Wirtschaft im oberen Teil des ehemaligen Reichstals Harmersbach, daher wurde Christoph Heitzmann auch anfangs nur als der »obere Wirt« bezeichnet. Sehr bald jedoch erhielt er 1737 die »Schildgerechtigkeit« (d.h. er durfte ein Schild mit dem Namen der Gaststätte aufhängen und einen Ausschank betreiben).
Größere Festlichkeiten waren auch weiterhin dem Stubenwirt vorbehalten. Die Verpachtung der »Stube« im Dorf lag in den Händen des Zwölferrates. Der hielt die Finger drauf, um das bis dahin geltende »Monopol« der Stubenwirtschaft nicht zu arg zu durchlöchern, denn die »Stube« sollte für Pächter attraktiv sein, was wiederum direkt und indirekt dem Rat zu Gute kam. Ferner tagte der Rat in der »Ratsstube«. Dieses Recht ist noch heute im Grundbuch verbrieft.