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Nordrach, Offenburg | 22.07.2019

Finanzspritze für Nordrachs Ortsmitte

400.000 Euro aus Ausgleichsstock für Neu- und Umgestaltung – Insgesamt zwei Millionen Fördergelder ausgeschüttet

Foto:
Nordrachs Ortsmitte soll neu gestaltet werden. Dafür erhält die Gemeinde einen dicken Zuschuss aus dem Ausgleichsstock. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Landratsamt Ortenaukreis

Zwei Millionen Euro Fördergelder aus dem sogenannten Ausgleichstock fließen in die Ortenau. Von der Finanzspritze profitieren insgesamt zehn Gemeinden, darunter auch Nordrach.

Der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg, der am Donnerstag über die Vergabe der Mittel entschieden hat, legt den Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Schul- und Rathaussanierungen, Straßensanierungsmaßnahmen und im Kindergartenbereich. In Nordrach wird die Neu- und Umgestaltung der Ortsmitte Nordrach (Kurpark, Parkplatz/Festplatz und »Umgriff Kirche«) mit 400.000 Euro gefördert. Eine gleichermaßen hohe Förderung erhält von den zehn Gemeinden ansonsten nur noch Fischerbach. Dort wird die energetische Sanierung und der barrierefreie Umbau des Rathauses ebenfalls mit 400.000 Euro unterstützt.

»Ich freue mich sehr über diese Nachricht. Mit diesen Fördergeldern sind die begünstigten Gemeinden in der Lage, Investitionen in einem Umfang von rund 14 Millionen Euro zu tätigen. Damit können sie zentrale Projekte für die Zukunft umsetzen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Standortes Ortenau«, gratuliert Landrat Frank Scherer.

Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen, die Erschließung von Gewerbegebieten oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.

 

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