Stellungnahmen aus der Offenlage des Lärmaktionsplanes beschäftigten den Gemeinderat in seiner letzten Sitzung.
Auf Basis einer Lärmkartierung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Zuständig hierfür sind Gemeinden und Städte im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen. Durch die Lage an der B33 und der L94 ist auch die Gemeinde Biberach zu dieser Maßnahme verpflichtet. Von Februar bis April 2025 wurde die Fortschreibung des im Jahre 2020 beschlossenen Lärmaktionsplanes zur Offenlage gebracht. Von Seiten der Behörden gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. Auf Anregungen aus der Bevölkerung ging der Gemeinderat näher ein.
Lärmminderung durch Asphalt statt Pflaster?
Ein Bürger forderte das Steinpflaster vor dem Rathaus durch einen Asphaltbelag auszutauschen. Dadurch solle insbesondere der Lärm durch schwere Fahrzeuge gemindert werde. Bürgermeister Jonas Breig sprach sich dafür aus, das bestehende Straßenpflaster zu erhalten, da es eine optische Abgrenzung zum normalen Straßenbelag darstelle und so zur Geschwindigkeitsreduzierung beitrüge. Dieser Auffassung schloss sich auch Gemeinderat Marco Baur (CDU) an. Auch weitere Gemeinderäte votierten dafür das Pflaster zu belassen. Für Manuela Schätzle (SPD) bildet das Steinpflaster ein „optisch schönes Bild“ und Sigrid Armbruster (CDU) sieht in einem Austausch des Straßenbelags „unnötige Kosten“ auf die Gemeinde zukommen.
Lärmpegel der B33 unterhalb der Grenzwerte
Gleich mehrfach wurde die B33 als Lärmquelle von betroffenen Bürgern ausgemacht. Insbesondere aufdrehende Motorradfahrer und der erhöhte Verkehr an Wochenenden und Feiertagen wird als äußerst störend und gesundheitsschädigend empfunden.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.