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Biberach | 2.12.2019

Haushaltsvorberatung lässt positiv auf 2020 blicken

Biberach plant kräftige Investitionen in Infrastruktur und darf trotzdem voraussichtlich im kommenden Jahr mit einem kleinen Überschuss rechnen

von Susanne Vollrath

Kürzlich traf sich der Gemeinderat zu den Haushaltsvorberatungen für das nächste Jahr. Das vorläufige Zahlenwerk stimmt positiv. Es könnte 2020 ein Überschuss in der Gemeindekasse verbleiben.

Mal ein kleines Plus, mal ein kleines Minus – so schwankt der Biberacher Haushalt eigentlich von Jahr zu Jahr. Wie das ordentliche Ergebnis ausfällt, hängt in Jahren ohne außergewöhnliche Investitionstätigkeit vor allem an den Gewerbesteuereinnahmen. Und zwar mit einem Zeitverzug von zwei Jahren. Der Jojo-Effekt eines außergewöhnlich guten Steuerjahrs 2017 hatte Biberach folglich 2019 erst höhere Umlagen beschert, die 2020 jedoch wieder sinken werden.

Kämmerer Nicolas Isenmann geht davon aus, dass das Jahr 2019 mit einem kleinen Minus abschließen wird, das Jahr davor waren die Rücklagen noch angewachsen. Eine kleine Hoffnung auf eine „schwarze Null“ 2019 bleibt. Die Ansätze waren im November noch nicht in allen Haushaltspositionen aufgebraucht. In Sachen Investitionen gab es keine bösen Überraschungen, die Großprojekte Kindergarten-Neubau und Schulsanierung laufen erst an. Alles wurde offenbar grundsolide gerechnet und befindet sich im Plan.

Was 2020 ansteht

Der Gesamthaushalt für 2020 soll 8,5 Millionen Euro schwer werden. Die größte, im Haushaltsentwurf eingestellte Investition im kommenden Jahr betrifft den Baubeginn des Kindergartens am alten Sportplatz. 800.000 Euro sind im Entwurf dafür 2020 vorgesehen. Auch zwei weitere große Batzen Geld kommen den Kindern zugute: 250.000 Euro will man für die energetische Sanierung der Grundschule einplanen und weitere 100.000 Euro für den neuen Abenteuerspielplatz. Ansonsten werden Leitungen für Regen- und Schmutzwasser im Laubenweg und im Obertal gebaut (zusammen 467.000 Euro), der Laubenweg mit einer Straße erschlossen (217.000 Euro). Für den Breitbandausbau hält die Gemeinde 190.000 Euro vor und für einen Gerätewagen für die Feuerwehr sind 110.000 Euro geblockt. Investitionen in die Infrastruktur stehen also ganz oben auf der Agenda. Dazu kommen viele weitere kleinere Projekte und Unterhaltungsmaßnahmen.

Der größte Block im Ergebnishaushalt werden die Personalkosten bleiben. Gut 2,17 Millionen Euro sind der Gemeinde ihre Mitarbeiter wert. Bei der Kreisumlage wird mit Ausgaben von rund 1,32 Millionen Euro gerechnet, die FAG-Umlage mit knapp 1,1 Millionen Euro, die Gewerbesteuerumlage mit rund 170.000 Euro angesetzt.

Die Finanzmittel für all das speisen sich unter anderem aus einem stabilen Einkommenssteueranteil (Plan 2020: 2.279.900 Euro, Plan 2019 2.274.360 Euro), wieder deutlich steigenden Schlüsselzuweisungen (Plan 2020: 1.427.920 Euro, Plan 2019: 1.170.280 Euro) und einem sinkenden Umsatzsteueranteil (Plan 2019: 369.500 Euro, Plan 2020: 332.550 Euro). Unterm Strich bleibt aus diesen Einnahmequellen 2020 wohl ein Plus von gut 226.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Gewerbesteuereinnahmen rechnet die Gemeinde mit 1,7 Millionen Euro.

In der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember wird der Haushaltsentwurf dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Info

Gut zu wissen

Rund drei Viertel der Finanzzuweisungen werden nach pauschalen Maßstäben verteilt.

Schlüsselzuweisungen

Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden aus dem Finanzausgleich sind die so genannten Schlüsselzuweisungen. Diese Finanzzuweisungen erhalten Kommunen als Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen. Besonders schwache Gemeinden werden dabei besonders unterstützt.

Einkommenssteuer-Anteil

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftsteuer. Diese beträgt 15 Prozent des im Land erzielten Aufkommens dieser Steuer sowie 12 Prozent des im Land erzielten Aufkommens aus der Abgeltungsteuer (dem früheren Zinsabschlag).

Umsatzsteuer-Anteil

Wie auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftsteuer von Bund und Ländern. Die Gemeinden erhalten einen Anteil von 2,2 Prozent am Umsatzsteueraufkommen.

FAG-Umlage

Die Finanzausgleichsumlage ist in erster Linie ein Element des Finanzausgleichs zwischen den Kommunen. Sie wird vom Land steuerkraftabhängig erhoben und den Gemeinden und Kreisen in Form von Finanzzuweisungen größtenteils wieder zurückgegeben. Finanzschwächere Kommunen werden dabei begünstigt, weil sie höhere Zuweisungen erhalten und eine geringere Umlage zahlen müssen. Bemessungsgrundlage der Umlage bei den Gemeinden ist die Steuerkraftsumme. Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde wird gebildet aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abzüglich der Gewerbesteuerumlage des jeweils zweitvorangegangenen Jahres.

Kreisumlage

Die wichtigste Einnahmequelle der Landkreise stellt die Kreisumlage dar. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist von den einzelnen Landkreisen in der Haushaltssatzung für jedes Rechnungsjahr festzusetzen. Bemessungsgrundlage sind die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden. Steuerstärkere Gemeinden zahlen dadurch eine höhere Kreisumlage.

Gewerbesteuerumlage

Über die Gewerbesteuerumlage sind Bund und Land am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer.

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Schlagworte:
Gemeinde Biberach, Gemeinderat Biberach

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