Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag einen neuen Beförsterungsvertrag zum 1. Januar 2020 mit der unteren Forstbehörde beim Landratsamt Offenburg abzuschließen. Er ersetzt den alten Vertrag und entspricht nun den neuen Rechtsvorgaben, die sich aus der Forstreform ergeben haben.
Zum 1. Januar tritt das Forstreformgesetz in Kraft. In dem Gesetz sind die künftigen Forststrukturen für den Privat-, Körperschafts- und Staatswald in Baden-Württemberg festgeschrieben. Die Notwendigkeit einer Forstreform in Baden-Württemberg hat sich unter anderem infolge einer Kartellklage ergeben.
Für Biberach wird sich vor allem die Grundlage zur Berechnung der Beförsterungskosten verändern, erläuterte Simeon Springmann, Leiter des Forstbezirks Offenburg im Amt für Waldwirtschaft. Wurde bisher nach einem landesweit einheitlichen Satz abgerechnet, soll künftig nach Gestehungskosten abzüglich eines Mehrbelastungsausgleichs kalkuliert werden. In der Vergangenheit waren pro geschlagenem Festmeter 6,45 Euro zu zahlen. Für Biberach mit einem Einschlag von 1418 Festmeter ergaben sich somit zuletzt Kosten in Höhe von 10.900 Euro. In Zukunft fallen für jeden Hektar forstlicher Betriebsfläche 60 Euro Gestehungskosten an. Bei 188,7 ha Gemeindewald belaufen sich die zukünftigen Kosten abzüglich des Mehrbelastungsausgleichs in Höhe von 2450 Euro auf rund 11.000 Euro. »Die Kosten seien seitens der unteren Forstbehörde so kalkuliert, dass sie innerhalb der Vertragslaufzeit von fünf Jahren stabil gehalten werden. Etwaige Kostensteigerungen sind bereits eingepreist« informierte Simeon Springmann.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Ludwig Schüle erläuterte Simeon Springmann, dass vorübergehend Revierförster Klaus Pfundstein für den Gemeindewald und Förster Georg Fletschinger für den Privatwald zuständig sein werden. Mittelfristig sollen jedoch beide Wälder aus einer Hand betreut werden.
Hans-Peter Fautz zeigte sich erfreut, dass nach der Ungewissenheit der letzten Jahre ein überzeugendes Konzept entwickelt wurde. Dem stimmten auch die restlichen Gemeinderäte zu, so dass der Beschluss zum Vertragsabschluss einstimmig getroffen wurde.
Ergänzend zum Beförsterungsvertrag wurde ein Optionsvertrag abgeschlossen. Er ermöglicht eine Holzvermarktung über das Landratsamt. In den letzten Jahren wurde dieser Service von Seiten der Gemeinde Biberach jedoch kaum genutzt. Kosten fallen hier nur an, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden.
Planungsstand Kindertagesstätte
Architekt Stephan Wussler präsentierte am Montag dem Gemeinderat den Planungsstand und das weitere Vorgehen beim Neubau der Kindertagesstätte »Am Alten Sportplatz«. »Das Schallschutzgutachten liegt vor und mit der Baugenehmigung wird in Kürze gerechnet« informierte er. Im Januar 2020 soll das Leistungsverzeichnis erstellt werden, so dass die Submission im März und die Vergabe der Aufträge im April erfolgen kann. Mitte Juni soll dann der Bau beginnen. Nach der kalkulierten Bauzeit von 15 Monaten könnte die Fertigstellung und Übergabe der Kindertagesstätte dann im November/Dezember 2021 erfolgen.
Arbeitslosenstatistik
»Im Oktober waren in Biberach 31 Personen arbeitslos gemeldet« informierte Bürgermeisterin Daniela Paletta. Elf Personen weniger als im September und 14 weniger als im Vergleichsmonat 2018. Im Bereich des SBG II sind 10 Personen gemeldet, 21 weitere im Bereich des SBG III.