Der Bauantrag für den Umbau eines privaten Wohnhauses im Ortsteil Bruch sorgte für Diskussionen im Biberacher Gemeinderat. Grund dafür ist, dass ein Teil der Arbeiten schon ausgeführt sind.
Ein bestehendes Einfamilienhaus soll künftig zwei Wohnungen bieten. Um dies zu ermöglichen ist die Umnutzung des Carports im Untergeschoss und der Aufbau von Schleppgauben erforderlich. Teilweise sind die Arbeiten schon ausgeführt, in Details entsprechen sie nicht den gängigen Bauvorschriften. So überragt die aufgebaute Schleppgaube die Firsthöhe des Gebäudes.
»Die Vorgehensweise ist nicht richtig«, kritisierte Gemeinderat Herbert Krauß. Entstanden seien in wilder Bauweise »vereinigte Hüttenwerke«. Die Kritik im Gemeinderat kam bei der Abstimmung deutlich zum Ausdruck: fünf Gemeinderäte stimmten mit Nein, drei enthielten sich der Stimme.
Einzig Bürgermeisterin Daniela Paletta musste aus rein rechtlichen Gründen zustimmen. Der Bauantrag wird wohl die Baurechtsbehörde passieren und dort auch die Zustimmung finden. Allerdings muss der Bauherr mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen, da schon vor dem Bauantrag Arbeiten durchgeführt wurden.
Bauangelegenheiten
Einstimmig begrüßt wurde vom Gemeinderat und vom Ortschaftsrat die Sanierung und die Erneuerung eines landwirtschaftlichen Gebäudes und eines Schuppens im Dörfle in Prinzbach. Das Objekt steht seit mehreren Jahren leer.
Die Bauvoranfrage für einen Geräteschuppen an der Brückenstraße wurde beraten und auch positiv beschieden. Das Gelände befindet sich im innerörtlichen, nicht überplanten Bereich. Hier gilt die Frage zu klären, ob der Antragsteller als Landwirt einzustufen ist.
Verkaufsoffener Sonntag
Am Sonntag, 25. März 2015, ist in Biberach Ostermarkt. Der Gemeinderat verabschiedete die erforderliche Satzung, damit die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr zum Sonntagsverkauf einladen dürfen.
41 Arbeitslose
Bürgermeisterin Paletta gab die statistischen Zahlen des Arbeitsmarkts bekannt. Im Januar waren 41 Personen arbeitslos gemeldet. Dies sind zwei mehr als im Vormonat und zehn weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres.


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