Ein Jahr Regionalbudget im Mittleren Schwarzwald und der Erfolg spricht für sich: rund 199.000 Euro an Fördermitteln konnten im Jahr 2020 für 17 Projekte gebunden werden, eine Punktlandung bei einem Mittelbudget von 200.000 Euro. Dabei reichen die Vorhaben von vielfältigen Begegnungsstätten für Jung bis Alt über Lebensmittelautomaten bis hin zu Viehanhängern oder E-Autos für die hausärztliche Versorgung.
Die nächste Gelegenheit, sich um Fördermittel aus dem Regionalbudget zu bewerben, besteht nun für das Jahr 2021. Bis zum 11. Dezember 2020 können Projektträger wie Vereine, Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Kommunen im Gebiet der LEADER-Kulisse Mittlerer Schwarzwald ihre Vorhaben in der LEADER-Geschäftsstelle in Schiltach einreichen. Die Auswahl erfolgt voraussichtlich im März 2021.
Gefördert werden Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Nettokosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.750 Euro Nettokosten, die Mindestfördersumme beträgt 3.000 Euro bei einem Fördersatz von 80 Prozent. Auch für das Jahr 2021 stehen insgesamt 200.000 Euro von Bund, Land und Region zur Verfügung.
Es werden Ideen in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt. Die Vorhaben müssen den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Mittlerer Schwarzwald entsprechen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Auswahlkriterien (zu finden auf der LEADER-Homepage), die eigens für das Regionalbudget entwickelt wurden.
Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Mittel für das Programm stammen aus der »Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)« und kommen von Bund und Land, weitere Mittel steuert die Region bei.
Die Projekte unterliegen dem Jährlichkeitsprinzip, das heißt sie müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt, abgerechnet und ausbezahlt werden.
Die Geschäftsstelle steht für Fragen zu den Anforderungen und Voraussetzungen zur Verfügung, eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter Vorbehalt der Mittelfreigabe der Landesbehörden steht.