Nach dem Landes-Wald-Gesetz darf zum Zwecke der Erholung den Wald betreten. DER BLHV weist indes darauf hin, dass zurzeit umfangreiche Arbeiten im Wald durchgeführt werden. Sperrungen dienen deshalb der Sicherheit und seien keine Schikane.
Gerade in der derzeitigen Situation sei es richtig und wichtig, so der BLHV in seiner Mitteilung, dass alle Menschen die Möglichkeit haben in der Natur, insbesondere im Wald Ausgleich und Entspannung zu finden. Landwirte und Waldbauern beobachten derzeit einen Anstieg der Personenzahl, die den Wald als Ausgleichsort nutzen.
Gleichzeitig müssen aufgrund der Situation des Borkenkäferbefalles und der Trockenheit des vergangenen Jahres zurzeit umfangreiche Arbeiten im Wald durchgeführt werden. Die Waldbesitzer seien verpflichtet, bei Waldarbeiten die Waldwege aus Sicherheitsgründen zu sperren. Diese Sperrungen sollen keine Schikane darstellen, vielmehr handelt es sich hierbei um notwendige Sicherheitsmaßnahmen um Unfälle zu verhindern. Die Land- und Forstwirte der BLHV- Ortsvereine bitten um Verständnis: »Bitte respektieren sie zu ihrer eigenen Sicherheit die Wegsperrungen.«