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Allgemein, Leserzuschrift | 26.05.2021

Leserzuschrift: Badespass im Zeller Familienbad

von Herbert Mielke

Leserzuschriften stellen die Meinung der Leser dar. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor und übernimmt keine Verant wortung für den Inhalt.


Zum Artikel „Öffnung unseres Familienbades“ in der Ausgabe 60/2021

Seit die Inzidenzzahlen unter den Wert von 100 gesunken sind und die Bundesnotbremse ausgesetzt ist, gibt nun u.a. das Land Baden-Württemberg die Verhaltensvorschriften in der Pandemie vor. In diesen Tagen wurden die Vorgaben für den Freibadbesuch bekannt, Zugang ist nur vollständig geimpft oder genesen möglich und für Personen ab 6 Jahren ist ein tagesaktueller Corona-Schnelltest notwendig!

Wie schon während der ganzen Pandemie haben Kinder keine Lobby! Man muss sich das schon mal durch den Kopf gehen lassen – für den Zugang ins Freibad ist ein täglicher Schnelltest erforderlich! Hier sind ja Kinder und Jugendliche besonders betroffen, da für sie noch kein Impfstoff zur Verfügung steht oder sie durch die Priorisierung noch keine Impfung erhalten haben.

Da braucht man sich doch nicht wundern, warum in unserem Land keiner mehr Urlaub machen möchte und die Vorgaben der Politik als unverhältnismäßig angesehen werden sowie auf Ablehnung stoßen. Selbst wenn Jugendliche im Juni oder Juli noch eine erste Impfung bekommen, wäre immer noch ein Schnelltest notwendig, bis in 8 oder 12 Wochen die zweite Impfung erfolgt ist, danach vergehen noch einmal zwei Wochen bis zu Anerkennung eines vollständigen Impfschutzes, bis dahin ist der Sommer dann auch vorbei.

Das bedeutet doch für diese Zielgruppe entweder jedes Mal vor dem Schwimmbad ein Test oder sonst irgendwo Abkühlung suchen. Man stelle sich die heißen Sommertage vor, wo dann ein paar hundert Menschen ins Schwimmbad wollen, ob da unsere Testkapazitäten in Zell ausreichen, wage ich zu bezweifeln. Eine Stunde Wartezeit oder mehr für den Test fürs Schwimmbad? Und dafür eine Jahreskarte erwerben?

Es kommt noch eine weitere Unverhältnismäßigkeit hinzu. Warum werden die erstmals Geimpften den Getesteten in ihren Freiheitsrechten nicht gleichgestellt? Ein Coronaschnelltest ist bei beschwerdefrei Geimpften nur bei 58 % auch zuverlässig, 78 % bei den erkrankten Infizierten, zeigen Untersuchungen. Andere Studien belegen z.B. bei Astra Zeneca nach der ersten Impfung eine Reduktion der Infektion von 65 % und damit einhergehend auch eine Verringerung der Virenlast im Falle einer Infektion! Bei fast gleichem Risiko erhebliche Unterschiede in den Freiheitsrechten – m.E. ein Fall für das Verwaltungsgericht zu Überprüfung.

Wie wäre es einmal mit einem Modelprojekt Schwimmbad, bei dem Kinder und Jugendliche im Vordergrund stehen, z.B. Zugang ins Freibad für Kinder und Jugendliche unter 18 ohne Test und älter 18 auch nach der ersten Impfung! Übrigens trifft diese ganze Unverhältnismäßigkeit in diesem Sommer nicht nur für Schwimmbadbesucher, sondern auch Besucher von Vesperstuben, Gastwirtschaften, Hotels usw. Diese Vorgaben sollen auch bei einer Inzidenz unter 50 gelten. Wie war doch das Versprechen der Politik – bis Juli haben alle ein Impfangebot und der Sommer wird schön. So wohl aber nicht für alle!

Herbert Mielke,

Zell a. H.

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