Bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend in der Reichstalhalle gab es nach der Sommerpause 14 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Für die Erörterung der Themen »Vergabe von Bauplätzen« und »Neukonzeption Weihnachtsmarkt« nahm sich das Gremium viel Zeit.
»Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriterien zur Bauplatzvergabe sind komplex«, erklärte Bürgermeister Richard Weith. Nach der Landesverfassung hat die Gemeinde ein Ermessen für die Vergabe von Bauplätzen. Der Käufer hat einen Anspruch darauf, dass die Vergabe fair ausgeführt wird. Die Gemeinde Oberharmersbach verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, langfristige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt.
Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Vergabekriterien angewiesen, um in der Gemeinde bleiben zu können. Als Leitlinie für die Vergabe gibt es ein Punktesystem, dass soziale Kriterien (Familienstand) und Ortskriterien (ehrenamtliches Engagement, Zeitdauer Hauptwohnsitz, Zeitdauer Erwerbstätigkeit jeweils in Oberharmersbach) zugrunde legt.
Die meisten Punkte für Familien
Bürgermeister Weith machte die Intention des Gemeinderats deutlich: »Die meisten Punkte bekommen Familien mit Kindern und Personen, die sich im Ort in Vereinen engagieren.« Die vorgesehene Vorgabe, dass Bewerber, die bereits ein Eigenheim besitzen, Punkte abgezogen bekommen, wurde kontrovers diskutiert. Mit dem Argument, dass das Eigenheim auch außerhalb sein könnte und ggf. nur als Büro genutzt wird, sollte dies kein Nachteil sein, und die Vorgabe wurde gestrichen.
Das mit vielen Punkten versehene ehrenamtliche Engagement wurde näher bestimmt als: Mitglied des Gemeinderats, einer Blaulichtorganisation, mit einer Sonderaufgabe in einem Verein oder als ehrenamtlich Tätiger in einer sozial-karitativen oder kirchlichen Einrichtung. Hier diskutierten die Gemeinderäte, ob auch eine ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb von Oberharmersbach anerkannt wird. Wenn jemand z.B. in Steinach in der Feuerwehr ist und dann nach Oberharmersbach zieht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er auch in Oberharmersbach in der Feuerwehr aktiv sein wird. Also wurde beschlossen, hier den Ortsbezug als Kriterium herauszunehmen.
Bürgermeister Werth wies noch darauf hin, dass sich der Bauplatz-Bewerber verpflichtet, auf dem Grundstück selber zu bauen und es selber zu nutzen. Die Vergabekriterien wurden einstimmig beschlossen. Sie werden auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt öffentlich gemacht.
Neukonzeption des Marktwesens
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 wurde im Zuge der Sparmaßnahmen das Budget für das gesamte Marktwesen auf 11.000 Euro festgesetzt. Sämtliche Marktveranstaltungen wurden in der Klausurtagung des Gemeinderats im Juni 2021 auf den Prüfstand gestellt.
Verwaltung und »Märchenteam« waren sich schon im Januar 2021 bei einer Feed-Back-Runde einig, dass der Weihnachtsmarkt wegen seines sehr hohen finanziellen Aufwands für nur einen Markttag nicht mehr in der bisherigen Form durchgeführt werden kann.
Das neu entwickelte Konzept beinhaltet: Den Wegfall des Gallenkilwi-Markts in der bisherigen Form. Die Verlegung des Naturparkmarkts auf den Gallenkilwi-Termin. Den Wegfall des »Märchenhaften Weihnachtsmarkts« in der bisherigen Form. Dafür gibt es eine neue Form der Bewirtung und des Verkaufs an Weihnachten und neue Standgebühren für die Weihnachtszeit.
Hauptamtsleiterin Dominika Hättig erläuterte zu Beginn die Historie, Ausrichtung, Umfang, Kosten und Dauer der einzelnen Märkte. Den Wegfall der ursprünglichen Gallenkilwi begründete sie mit dem hohen Aufwand der Organisation (»Händler sagen erst zu und dann wieder ab«) und dem großen Aufwand für den Bauhof.
Der Weihnachtsmarkt soll mit neuem Konzept bleiben. Es bleiben der Engel-Impulsweg und das Hademar-Adventsdorf. Der Weihnachtsmarkt soll zukünftig ein märchenhaft beleuchtetes Weihnachtsdorf werden mit dezentraler Bewirtung. Es gibt eine offene Bühne im Dorf, ein Rahmenprogramm, ein Weihnachtspostamt, ein Quiz und den Spendenbaum.
Die Aktion »Bäumchen leuchte« wird gestartet – Privatpersonen sollen kleine Bäumchen vor ihre Häuser oder auf Balkone stellen. Die Bewirtung kann erfolgen durch Vereine, Gaststätten, Privatpersonen oder Schule / Kindergarten und wird angeboten vom 27. November (1. Advent) – Dreikönig an jedem Samstag, Sonntag und Feiertag. Der Bauhof stellt die Hütten und Stände auf und sorgt für den Stromanschluss.
»Das ist eine Chance für die Vereine, über sechs Wochen lang Geld zu verdienen«, machte Dominika Hättig die Vorteile deutlich. Ausführlich erläuterte sie die Staffelung der Standgebühren. Bis zum 31. Oktober müssen die Bewirtungsbewerbungen gestellt sein. Ausführliche Informationen gibt es bei einem Informationstreffen im Oktober für alle Interessierte und über eine Broschüre. Nach längerer Diskussion und vielen Nachfragen rief Bürgermeister Weith zur Abstimmung auf. Der Gemeinderat stimmte der Neukonzeption des Marktwesens und den Standgebühren einstimmig (eine Enthaltung) zu.
Bebauungsplan »Holdersbach II«
In der Sitzung vom 16. Dezember 2019 wurde ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass ein reguläres Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Außerdem hat der Vorhabenträger, Thomas Fautz, die Pläne für das Wohnhaus nochmals ändern lassen. Der Gemeinderat hat die Änderung einstimmig beschlossen.
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Es wurden fünf Anträge mit dem Förderschwerpunkt Wohnen gestellt. Zwei Anträge von Christine Dunkel aus Zell a. H. zum Abbruch des Gebäudes und Neubau für die Hofnachfolgerin in Oberharmersbach im Jedensbach 9. Ein Antrag von Lang und Golla, Vermietungs GbR und Sybille Golla, zur Umnutzung und Modernisierung eines Nebengebäudes mit drei Wohnungen zur Vermietung in Oberharmersbach im Dorf 48. Ein Antrag von Christoph Jilg zur Umnutzung eines Dachgeschosses zur Betriebsleiterwohnung am Gorgisenberg 1. Ein Antrag zur Wohnungsmodernisierung von Hubert und Rita Müller in der Brugasse 44 a.
Das Gesamtvolumen beträgt ca. 1.500.000 Euro, das Antragsvolumen knapp 200.00 Euro. Die Einzelprojekte werden wie bisher üblich als Sammelantrag beim Regierungspräsidium eingereicht. Der Gemeinderat stimmte dem entsprechenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Übernahme Schülerbeförderungskosten
Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für die Oberharmersbacher Kínder, die eine weiterführende Schule besuchen, wird wie im letzten Jahr beibehalten. Die Einkommensgrenzen werden den aktuell gültigen Sozialhilferichtlinien angepasst. Zum 1. August 2021 reduziert die TGO aufgrund einer Tarifneugestaltung den Eigenanteil auf 34,30 Euro pro Monat. Wie bisher übernimmt die Gemeinde 50 Prozent der Kosten. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.
Annahme von Spenden
Die Gemeinde Oberharmersbach hat vom Badischen Gemeinde-Versicherung-Verband eine Spende in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Damit soll die Anschaffung eines Notstromaggregates für die Freiwillige Feuerwehr unterstützt werden.
Beendigung der gemeindlichen Farrenhaltung
Bislang hatte die Gemeinde im Rahmen der Farrenhaltung noch einen Deckbullen bei Tobias Kornmayer (Billersberg) untergebracht. Der Bulle hat im Jahr 2021 das Zeitliche gesegnet. Da die Farrenhaltung eine öffentliche Einrichtung darstellt, ist für die Beendigung ein Gemeinderatsbeschluss zu fassen. Eine Fortsetzung der Farrenhaltung ist nicht mehr notwendig und die Beendigung wurde einstimmig beschlossen.
Fortsetzung der KONUS-Vereinbarung
Seit 2005 bietet die Gemeinde den Kurgästen die KONUS-Gästekarte. Schwarzwaldurlauber können damit kostenlos Bus und Bahn benutzen. Dieses Angebot erfreut sich großer Beliebtheit. Die bisherige Vertragsperiode läuft Ende des Jahres 2021 aus und soll wieder um fünf Jahre verlängert werden. Dem entsprechenden Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat zu.
Bauanträge
Allen Bauanträgen wurde vom Gemeinderat zugestimmt.
Bauantrag zum Teilabbruch des Anbaus und Wiederaufbau zu einer landwirtschaftlichen Garage, Erweiterung der bestehenden Wohnung im Obergeschoss auf dem Grundstück Billersberg 3.
Bauantrag zur Errichtung eines ungefestigten Platzes für drei Wohnmobilstellplätze auf dem Grundstück Billersberg 3.
Bauantrag zum Abbruch eines Schuppens, Neubau eines Stalls mit Schuppen und Heulager auf dem Grundstück Waldhäuser 33.
Änderungspläne zum Bauantrag Neubau Bürogebäude mit Ausstellungs- und Schulungsräumen, 20 KFZ-Stellplätzen und einer Fahrradabstellplatzüberdachung auf dem Grundstück Obertal 12 der Fa. Rombach.
Bauantrag zur Nutzungsänderung vom Gästehaus in sieben Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Dorf 50 a.
Bauantrag zum Neubau des Dachstuhls mit Einbau einer Wohnung im DG, Umbau der Wohnung im OG, Einbau einer Wohnung im EG und Anbau eines außen liegenden Treppenaufgangs auf dem Grundstück Dorf 48 (ehemals Cafe König ).
Bauantrag zum Neubau einer Schutzhütte für die Naturgruppe des Kindergartens Sonnenblume auf dem Grundstück Dorf 75. Das Grundstück gehört der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg. Zur Realisierung der Bebauung wurde zwischen der Gemeinde und der Pfarrpfründestiftung ein Nutzungsvertrag geschlossen. Bisher war das Grundstück an die Familie Isenmann, Wittumhof, verpachtet. Das Pachtverhältnis wird in Form einer Unterverpachtung im Wesentlichen fortgeführt.




