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Biberach | 26.07.2017

Biberacher Haushaltsplan 2017:

Gute Finanzlage dank sprudelnder Gewerbesteuer

Investitionen in Höhe von rund 1 Mio. Euro – Finanzplanung nach neuem Haushaltsrecht

von Daniel Spitz

Die Verabschiedung des Haushaltsplans für 2017 war ein Hauptpunkt der Gemeinderatssitzung am Montag. Mehrheitlich wurde das Planwerk genehmigt. Es wurde nach den Richtlinien des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) erstellt und sieht Investitionen in Höhe von ca. 1 Mio. Euro vor.

Bürgermeisterin Daniela Paletta präsentierte am Montag die Eckdaten des Biberacher Haushaltsplans 2017. Im Ergebnishaushalt kalkuliert sie Erträge in Höhe von 7.96 Mio. Euro. Dem gegenüber schlagen die Ausgaben mit 8,2 Mio. Euro zu Buche. Eine vorsorglich veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 Euro soll nicht in Anspruch genommen werden. »Die Aussichten dafür sind gut« , erläuterte das Gemeindeoberhaupt. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind jetzt im Juli schon höher als im gesamten Jahr 2016 und werden für 2017 mit 1.95 Mio. Euro angesetzt (2016: 1,5 Mio. Euro). Gleiches gilt für den Einkommenssteueranteil, der auf 2,0 Mio. Euro taxiert ist (2016: 1,8 Mio. Euro). Die Hebesätze bleiben unverändert.

Viele Investitionen

Die Investitionen belaufen sich auf rund 990.000 Euro (2016: 2,3 Mio. Euro). Größte Posten sind dabei der Breitbandausbau mit 150.000 Euro und die Aufweitung Prinzbach im Bereich des Sportplatzes mit 140.000 Euro.

100.000 Euro sind für den Umbau der Alten Fabrik eingeplant. »Wir wollen möglichst schnell wieder eine Arztpraxis nach Biberach bekommen« begründete Daniela Paletta diese Maßnahme. Weitere Investitionen sind vorgesehen im Bereich der Renaturierung Emmersbach (85.000 Euro) und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (40.000 Euro). Besonders freute sich Daniela Paletta, dass es gelungen ist, den Neubau eines Abenteuerspielplatzes beim neuen Sportplatz in die Planung mit aufnehmen zu können. Für diese Maßnahme sind 80.000 Euro eingeplant. Desweiteren musste die Sanierung der Wasserrutsche im Waldterassenbad in Höhe von 70.000 Euro kurzfristig in die Finanzplanung integriert werden. »Dies war nötig, da wir sonst gezwungen wären, die Rutsche zu schließen« erklärte die Bürgermeisterin.

Verschuldung weiter gesenkt

Wie bei ihrem Amtsantritt 2014 versprochen, ist die Reduzierung der Schulden ein Schwerpunktthema für Daniela Paletta. Im Haushaltsplan 2017 sind Darlehenstilgungen in Höhe von 338.000 Euro veranschlagt. So dass die Gemeinde Biberach mit Stand zum 31.12.2017 noch einen Restschuldenstand von 3,05 Mio. Euro aufweist. Insgesamt konnten während ihrer Amtszeit rund 1,1 Mio. Schulden getilgt werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich zum Jahresende auf 848,67 Euro. Zu Beginn ihrer Amtszeit lag dieser statistische Wert noch bei 1107 Euro.

Allgemeine Zufriedenheit

Daniela Paletta dankte dem Gemeinderat und der Verwaltung für die Hilfe bei der Haushaltsplanung. Dank galt auch dem Nordracher Kämmerer Nikolas Isenmann, der beratend zur Seite stand.

Fraktionsübergreifend gab es aber auch Lob für Daniela Paletta selbst. Unter schwierigen Bedingungen hat sie sich der Aufgabe Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen gestellt und in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Gemeinderat den Haushaltsplan auf den Weg gebracht. »Die neue Haushaltsplanung ist gewöhnungsbedürftiger, aber einfacher« resümierte Gemeinderat Gerhard Matt (SPD).

Zufrieden gab sich auch Hans-Peter Fautz (Freie Wähler): »Die Investitionen von 990.000 Euro sind beachtlich – überall konnte etwas geplant werden.« Auch Ortsvorsteher Klaus Beck (CDU) war von den Zahlen beeindruckt und hob den Daumen.

Neues Haushaltsrecht bereitet Sorgen

Sorgen bereitet dem Gemeinderat jedoch, dass nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen künftig alle Abschreibungen wieder erwirtschaftet werden müssen. Daher werden künftig weniger Investitionen erwartet, weil der Wertverlust von Anlagen wieder eingenommen werden muss. Ziel des Gesetzes ist es, nachfolgenden Generationen keine zu hohe Schuldenlast aufzubürden.

Ab dem Jahr 2020 wird das neue System für alle Gemeinden in Baden-Württemberg Pflicht. Die öffentliche Buchführung wird dabei komplett neu strukturiert. Neu ist eine produktorientierte Sichtweise, die auch den realen Ressourcenverbrauch miteinbezieht. Um den Haushalt auszugleichen, müssen die Gemeinden künftig auch noch die Kosten der Abschreibungen erwirtschaften. Dem NKHR liegt eine eher kaufmännische Sichtweise und eine Drei-Komponenten-Rechnung zugrunde: Der Haushalt, bisher bestehend aus Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt (Investitionen), wird nun in drei Bereiche aufgeteilt: Finanz- (Ein- und Auszahlungen), Vermögens- (Bilanz mit Aktiva und Passiva) und Ergebnisrechnung (Erträge und Aufwendungen).

Die Finanzrechnung gibt Auskunft über die Liquidität, die Ergebnisrechnung über den Ressourcenverbrauch der Gemeinde. Ein positives Ergebnis sagt dabei aus, dass die Gemeinde neben laufenden Ausgaben und Investitionen auch ihre Abschreibungen erwirtschaften kann.

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