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Oberharmersbach | 27.08.2025

Hartnäckigkeit zahlte sich aus

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Entlang der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Oberharmersbach erstreckt sich der Kommunalwald. Foto: Lehmann-Archiv
von Karl-August Lehmann

Fast zwei Jahrzehnte lang feilschten Oberharmersbach und das badische Finanzministerium um den Wald. Mit zähem Verhandlungsgeschick und spitzer Argumentation bekam die Gemeinde am Ende, was sie wollte.

Foto: Lehmann-Archiv
Auch für den Tourismus ist der Gemeindewald von großer Bedeutung.
Foto: Lehmann-Archiv
Für den Gemeindehaushalt bringt der Holzverkauf jährlich eine sechsstellige Summe im unteren Bereich.

Seit nahezu 200 Jahren gehören der Gemeinde Oberharmersbach rund 1.000 Hektar Wald. Das Verfahren, wie der ehemalige Allmendwald Eigentum der Gemeinde wurde, belegt das Verhandlungsgeschick der Oberharmersbacher Ratsherren und zeigt, wie sie mit sprichwörtlicher Bauernschläue der badischen Obrigkeit die Stirn boten.

Klosterauflösung bringt Bewegung ins Spiel

Die Auflösung des Klosters Gengenbach und das politische Ende des Reichstals Harmersbach bedingten tiefgreifende Veränderungen, unter anderem für Eigentum und Nutzung des bisherigen Allmendwaldes. Ursprünglich gehörten dem Kloster Gengenbach zwei Drittel der Eigentumsansprüche im Allmendwald, aus dem aber die Bürger des Obertals eine feste Menge an Brenn- und Bauholz – den Bürgernutzen – zu beanspruchen hatten. Nach der Auflösung des Klosters Gengenbach ging dessen Eigentum an den badischen Staat über.

Karlsruhe pocht auf Besitzansprüche

Mit einem Schreiben vom 19. Dezember 1812 – die Bestätigung der Teilungsverfügung des Reichstals in Ober- und Unterharmersbach trägt übrigens dasselbe Datum – rief die Forstinspektion des Großherzoglichen Bezirksamtes Gengenbach die Besitzansprüche der neuen Herrschaft in Erinnerung, da eine künftige Regelung der Nutzung aus den bisherigen Eigentumsansprüchen anstand. Die Gemeinde Oberharmersbach eröffnete den „Waldpoker“ und bot den 15. Teil des Allmendwaldes, an der Moos und am Löcherberg gelegen. Die andere Seite glaubte sich verhört zu haben, schließlich habe man doch schon immer zwei Drittel an Grund und Boden und Holzbestand zu beanspruchen gehabt. Umgehend wollte man den Harmersbachern die „Unverhältnismäßigkeit ihres Anerbietens“ deutlich machen. Diese wiederum argumentierten, dass die Gemeinde sehr arm sei und die Bevölkerung nach wie vor auf Bau- und Brennholz aus dem Allmendwald angewiesen sei.

Schwierige Verhältnisse – schwache Nutzung

Die Forstinspektion Offenburg riet Karlsruhe zur Annahme des Angebots, da die Fläche an Nordrach angrenze und ein Großteil des Holzes nicht genutzt werden könne, weil dies auch künftig den Bürgern zustehe. Einer Berechnung über den jährlichen Zuwachs des Holzes hielt die Gemeinde entgegen, viele Flächen bestünden „aus ungeheuren Sandsteinfelsen, wo deswegen kein Holzzuwachs niemals denkbar ist.“

Taxation mit Schockeffekt

Das Forstamt Offenburg hingegen schätzte bei einer Taxation den Wert der Allmendwaldfläche auf 33.364 Gulden, den Wert des darauf stehenden Holzes auf 68.892 Gulden. Insgesamt für die Gemeinde eine astronomisch hohe Summe, jenseits aller finanziellen Möglichkeiten für eine Ablösung. (Ein Gulden entsprach damals ungefähr dem Taglohn (!) eines Handwerkers.)
Dies sah wohl auch das Karlsruher Finanzministerium. Es erklärte sich bereit, den früheren Allmendwald gegen eine einmalige Abfindung von 8.000 Gulden an die Gemeinde abzutreten. Diese wiederum berief sich auf die früheren Zwei-Drittel-Eigentumsrechte des ehemaligen Klosters und setzte 2.000 Gulden dagegen.

Letzte Runde im Verhandlungsmarathon

Das Gefeilsche ging in die nächste Runde. Das Finanzministerium schlug 6.000 Gulden vor. Dies, so klagte die Harmersbacher Bürgerschaft, könne man nur durch einen außerordentlichen Holzverkauf aufbringen – und der ginge wiederum zulasten der Bürgerschaft.

Endlich ein Deal

Ob in diesem Gefeilsche das Finanzministerium der Sache überdrüssig war oder die Harmersbacher einfach die besseren Nerven besaßen, sei dahingestellt. Karlsruhe beauftragte einen Unterhändler, 5.000 Gulden als Vorschlag einzubringen, mit der Maßgabe, sich „in eventum auf 4.500 Gulden einzulassen“. Diesen Spielraum nutzten die Harmersbacher voll aus. Nach nahezu zwei Jahrzehnten intensiver Verhandlungen kam 1832 ein Vertrag über diese Summe zustande, 1842 war die Ablösesumme getilgt.

Ein Schatz für Generationen

Der Walderwerb ermöglichte der jungen Gemeinde Oberharmersbach wichtige Investitionen. Sie errichtete Schulhäuser und finanzierte den Kirchenbau, baute Straßen und Wege, förderte die Vorfinanzierung der Harmersbachtalbahn und setzte deutliche Akzente für den Tourismus.
Zwar sind in der heutigen Zeit die Einnahmen aus dem Wald für den Kommunalhaushalt bedingt durch Schwankungen am Holzmarkt oder klimatische Ereignisse großen Unsicherheiten unterworfen. Aber von wenigen Ausnahmen abgesehen sind noch immer bedeutende jährliche Zuführungen im unteren sechsstelligen Bereich zu verzeichnen. Die ursprüngliche Zahl von 350 Bürgern, die eine Holzzuweisung aus dem Gemeindewald zu beanspruchen hatten, ist auf eine Person zusammengeschmolzen.

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Gemeinde Oberharmersbach

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