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Zell am Harmersbach | 20.11.2024

Zell verabschiedet neue Hebesätze

von Gisela Albrecht

Die Grundsteuerreform bringt Änderungen mit sich. Unterm Strich bleiben für die Stadt Zell die Einnahmen in etwa gleich. Doch nicht jeder zahlt gleich viel.

Am Montagabend hat eine Gemeinderatssitzung im Rathaussaal stattgefunden. Vor der Festlegung der neuen Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer nahm sich Bürgermeister Günter Pfundstein viel Zeit, um die neue rechtliche Grundlage zu erklären. Die Neuregelung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen und löste eine Debatte aus.

Sonderweg für Baden-Württemberg

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Bewertungsvorschriften für verfassungswidrig erklärt. Nach dem eigentlichen Grundsteuerreformgesetz wurde auch die Grundgesetzänderung beschlossen, die es den Ländern ermöglicht, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen. Diesen Weg ist Baden-Württemberg gegangen mit dem Landesgrundsteuergesetz. Hier ist geregelt, dass im ersten Schritt die Finanzämter den Grundsteuerwert feststellen. Im zweiten Schritt wird der Messbetrag ermittelt, während im dritten Schritt die Gemeinden die Grundsteuer berechnen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird berechnet, indem der Messbetrag (vom Finanzamt ermittelt) mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz ist ein Faktor, den die Gemeinde festlegt und der dazu dient, die tatsächliche Höhe einer Steuerschuld zu bestimmen. Hebesätze werden auf Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) angewandt. Sie werden in Prozent ausgedrückt.

Hebesätze ab 2025

In seiner jüngsten Sitzung bestimmte der Gemeinderat die neuen Hebesätze. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) gelten 830 Prozent, für Grundsteuer B-pflichtige Grundstücke 470 Prozent und für die Gewerbesteuer wurden 350 Prozent festgelegt.

Verlierer und Gewinner

Bürgermeister Günter Pfundstein informierte zudem über die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt. Hierfür sei nur noch der Bodenrichtwert ausschlaggebend. „Es gibt nur einen Hebesatz für die ganze Gemeinde“, sagte Pfundstein. Verlierer würden Besitzer von Einfamilienhäusern mit großem Grundstück sein; Gewinner seien die Gewerbetriebe, erklärte der Bürgermeister weiter. „Dies ist eine völlige Neubewertung, die die Kommune nicht zu verantworten hat“, machte Pfundstein deutlich.

Gemeinde darf sich nicht bereichern

Die politische Vorgabe an die Kommunen war, dass sich eine Gemeinde an der Grundsteuerreform nicht bereichern darf. Das heißt für Zell, dass die 1,2 Millionen Grundsteuereinnahmen der vergangenen Jahre in dieser Höhe bleiben müssen. (Der Sitzungsvorlage ist zu entnehmen, dass das Steueraufkommen im Jahr 2023 bei der Grundsteuer A bei 73.465,91 Euro lag und bei der Grund-steuer B bei 1.207.595,23 Euro). Aufgrund der Messbescheide vom Finanzamt muss die Gemeinde die Hebesätze so festlegen, dass sich dieser Betrag am Ende der Berechnung wieder ergibt.

Rechtsmittel schieben Zahlung nicht auf

Günter Pfundstein wies darauf hin, dass die Bürger nach dem Erhalt der Grundsteuerbescheide diese zunächst bezahlen müssen: „Man kann Rechtsmittel einlegen gegen den Bescheid, bezahlt werden muss er vorab trotzdem.“ Kämmerer Thomas Seeger erklärte, dass bereits erste Gerichtsurteile zu Widersprüchen gegen die Bescheide vorlägen. Die Widersprüche seien abgelehnt worden – die Grundsteuererhebung sei rechtskonform.

Die Gemeinderäte debattierten ausführlich über die Vor- und Nachteile der neuen Reform, den Vergleich zu Grundsteuerberechnung vorher und die Auswirkungen auf die Bürger. Der Erlass der Hebesatz-satzung wie oben beschrieben wurde abschließend mehrheitlich beschlossen.

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Schlagworte:
Gemeinderat Zell am Harmersbach, Stadt Zell am Harmersbach

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