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Nordrach | 27.01.2023

Baurecht für das Sägewerksgelände geschaffen – »Grafenberg VIII« geht in die nächste Runde

Am Ortsausgang können nun vier Wohngebäude mit 44 Wohneinheiten entstehen

Foto:
Noch ist das Gelände des ehemaligen Sägewerks Spitzmüller eine Brachfläche. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans hat der Gemeinderat Baurecht geschaffen. Nun können auf der Fläche vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 44 Wohneinheiten errichtet werden. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Am Montag hat der Gemeinderat den Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für den Bereich »ehemaliges Sägewerk Spitzmüller« verabschiedet. Damit ist planungsrechtlich der Weg frei für den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 44 Wohneinheiten durch die Grossmann-Gruppe.

»Der Beschluss ist ein Meilenstein«, zeigte sich Bürgermeister Erhardt zufrieden. Das Gelände des ehemaligen Sägewerks Spitzmüller befindet sich bereits seit 22 Jahren im Besitz der Gemeinde. Vor elf Jahren hat man mit der Vermarktung begonnen. Es habe viele Ideen gegeben, unter anderem sei die Ansiedlung einer Gaststätte im Gespräch gewesen. Aktuell ist der Bereich nur noch ein Ablageplatz.

Seit über fünf Jahren verhandelt die Gemeinde schon mit den Investoren, um die Fläche sinnvoll zu nutzen. Mit dem Satzungsbeschluss besteht nun Baurecht für die 5.397 Quadratmeter große Brachfläche.

Nur noch wenige Stellungnahmen

Bei der inzwischen dritten Offenlage des Bebauungsplanes sind nur noch wenige Anregungen und Forderungen durch die Behörden eingegangen. Unter anderem ging es um die Zufahrten vom Grundstück auf die Kreisstraße. Das Konzept des Investors sieht zwei Zufahrten vor.

Auf ein Artenschutzgutachten kann verzichtet werden, da die Brachfläche ökologisch nicht wertvoll ist. Auch ein Wasserrechtsverfahren ist nicht notwendig, da durch die Bebauung in die angrenzenden Gewässer Mühlkanal, Ittersbach und den Talbach nicht eingegriffen wird.

Der Bebauungsplan schreibt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vor. Die Gebäudehöhe ist auf 12,5 Meter begrenzt. Die Wandhöhe auf 9,5 Meter.

Den kompletten Bericht und weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Schlagworte:
Gemeinde Nordrach, Gemeinderat Nordrach

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