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Zell am Harmersbach | 6.05.2022

Stadt Zell kündigt Kreuzungs- vereinbarung mit der SWEG

Sicherung der Bahnübergänge »Buchenwaldstraße«, »Rösslemühle« und »Hochstahl« verzögert sich weiter – Gemeinderat stellt sich mit knapper Mehrheit hinter die Position der Verwaltung

Foto:
Seit Jahren wird die Sicherung von drei Bahnübergängen in Unterharmersbach geplant. Dazu gehört auch der landwirtschaftlich genutzte Übergang bei der Rösslemühle. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Die Sicherung der Bahnübergänge »Buchenwaldstraße«, »Rösslemühle« und »Hochstahl« stand zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung des Zeller Gemeinderats. Bereits im Dezember 2019 hatte die Stadt Zell mit der SWEG Schienenwege GmbH eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen. Diese wurde nun von der Verwaltung wieder aufgekündigt. Mit einem Mehrheitsbeschluss stellte sich der Zeller Gemeinderat hinter diese Position.

Grund für die Kündigung des Vertrags sind die gestiegenen Kosten. 2019 standen 1,3 Millionen Euro auf dem Papier, jetzt sollen es knapp 1,6 Millionen Euro sein, eine Steigerung von 22 Prozent. Aufgrund des Vertrags gibt es für den Mehraufwand keinen Zuschuss. Der städtische Anteil an den Maßnahmen in Höhe von 435.401 Euro würde um rund 96.300 Euro steigen.
Kostenregelung wurde neu gefasst

In der Sitzung informierte die Stadt Zell, dass das Land die Kostenregelung bei Bahnsicherungsmaßnahmen im letzten Jahr neu gefasst hat. Seit dem 1. Januar 2022 trägt das Land Baden-Württemberg zwei Drittel der Kosten, der Eigentümer ein Drittel. Nach dieser neuen Regelung müsste die Stadt Zell sich nicht mehr an den Baukosten beteiligen.

Zur Wahrung der städtischen Interessen hat die Stadt Zell der Übernahme der Mehrkosten widersprochen und die Kreuzungsvereinbarung für die drei Banübergänge vorbehaltlich einer Bestätigung durch den Gemeinderat mit Schreiben 30. März 2022 gekündigt.

Bürgermeister Pfundstein berichtete, dass dies im Rahmen einer Telefonkonferenz bei den Vertretern der SWEG auf Unverständnis gestoßen sei. Die SWEG geht davon aus, dass die neue Regelung nicht für Altverträge gilt. Möglicherweise komme es sogar dazu, dass das Regierungspräsidium von seinem Anordnungsrecht Gebrauch macht und die Stadt Zell – trotz der Mehrkosten – zur Vertragserfüllung gezwungen wird.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Schlagworte:
Stadt Zell am Harmersbach, SWEG Schienenwege GmbH

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