Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro – auch rückwirkend.
Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis erinnert daran, dass nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2024 nur noch bis zum 30. Juni 2025 für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Danach verfällt das angesparte Geld.
Wer wissen möchte, wie viel Restbetrag noch vorhanden ist, kann dies bei der eigenen Pflegekasse erfragen. Bei Fragen zur Pflege oder zur Verwendung des Entlastungsbetrags helfen die Mitarbeitenden des Pflegestützpunkts in Haslach unter Tel. 07832/99955-220 weiter.