Wie bereits im Vorjahr informierte die Verwaltung die Katharinenmarkt-Kommission über die Vorgaben der Corona-Verordnung zur Durchführung von Veranstaltungen und Märkten.
Die Katharinenmarkt-Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern beteiligter Vereine und Organisationen, aus Vertretern der Verwaltung, des Gemeinderates und der Schule und berät jährlich im Vorfeld über die Durchführung und Ausgestaltung des Marktes, der jährlich um 20.000 Besucher anzieht.
Veranstaltungen wie Stadtfeste sind derzeit in der Basisstufe zwar zulässig, jedoch nur mit kontrolliertem Zugang, bei der die übliche Datenerhebung für alle Besucher durchzuführen ist. Außerdem gilt bei Veranstaltungen im Freien ab 5.000 Besuchern auch die 3-G-Regel, d. h. jeder Besucher muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist.
Logistisch sind diese Vorgaben für eine Veranstaltung wie den Katharinenmarkt, der sich auf das ganze bewohnte Ortskerngebiet von Seelbach erstreckt und normalerweise 12 Zugänge hat, realistisch nicht umsetzbar. Ein zweiter Punkt ist, dass auch den Anwohnern diese Kontrollen nicht zugemutet werden können. Außerdem gelte eine Maskenpflicht auf dem Marktgelände, da davon ausgegangen werden muss, dass ein Mindestabstand von 1,5 m während des Katharinenmarktes nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Der Gemeinde war es wichtig, auch vor dem Hintergrund der Coronaregelungen die Vereine und Organisationen in die Entscheidung mit einzubinden. Nach der Einführung durch Bürgermeister Thomas Schäfer und der Verwaltung zu den Vorgaben, schloss sich eine rege Diskussion unter den Beteiligten an.
Insbesondere wurde diskutiert, ob nicht ein reiner Krämermarkt unter den für Märkte geltenden Regelungen durchgeführt werden soll. Hierbei wurde auch thematisiert, ob eine Veranstaltung, die den Erwartungen der Besucher und Marktbeschicker durch die zahlreichen Auflagen nicht gerecht wird, am Ende nicht mehr Enttäuschungen erzeugt, als eine Absage es tut. Letztendlich kam man nach Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der, auch bei einem reinen Krämermarkt gegebenen Erfordernissen, zu dem Ergebnis, dass keine Veranstaltung unter diesen Vorgaben stattfinden soll.