Beim Bärlauchsammeln sollen ein paar Dinge beachtet werden – rät der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND).
Im Frühjahr freuen sich viele Menschen auf die ersten grünen Kräuter. Sowohl die kultivierten Sorten im Garten als auch Wildkräuter bereichern den Speiseplan. Gerade Bärlauch hat in den vergangenen Jahren Karriere als Küchenkraut gemacht, das in vielerlei Gerichten verwendet wird. An manchen Stellen wird er deshalb sehr intensiv abgesammelt. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) weist darauf hin, dass dabei allerdings ein paar Dinge beachtet werden sollten.
Im deutschen Wald gilt ein allgemeines Betretungsrecht zum Zweck der Erholung. Zu Fuß darf man (außerhalb von besonderen Schutzgebieten oder von Nationalparks) auch die Wege verlassen. Das Sammeln von Kräutern, Beeren oder auch Pilzen ist allerdings in geringen Mengen und nur zum Eigengebrauch erlaubt. Diese sogenannte Handstraußregelung (§39, Abs. 3 BNatSchG) ist eine eng begrenzte Ausnahme. Als übliche Menge wird häufig ein Kilogramm angegeben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nur der Waldbesitzer über die Dinge in seinem Wald verfügen kann.
Außerdem weist Petra Rumpel, Geschäftsführerin des BUND-Umweltzentrums Ortenau in Offenburg, darauf hin, dass neben der Befolgung der rechtlichen Vorgaben auch die Rücksicht auf die Natur selbstverständlich sein sollte: „Wer Wege verlässt, um Kräuter zu sammeln, sollte an jedem Standort noch ausreichend Pflanzen für den Weiterbestand stehen lassen und sich bemühen, möglichst wenig zu zertreten.“ So können auch Insekten und andere Waldbewohner von den Frühlingskräutern profitieren und das Ökosystem bleibt intakt.
Wer in Wald und Feld unterwegs ist, sollte bedenken, dass im Frühling viele Tiere mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt sind. Wer sich rücksichtsvoll verhält und diese nicht durch unnötigen Lärm oder das Eindringen in entlegene Ecken aufschreckt, wird dafür vielleicht mit besonderen Entdeckungen und Beobachtungen belohnt.




