Ab dem 16. Mai 2022 findet bundesweit eine Volkszählung, der sogenannte Zensus 2022, statt. Das Landratsamt Ortenaukreis sucht für die persönlichen Befragungen weiterhin Bürgerinnen und Bürger, die diese durchführen.
Die sogenannten Erhebungsbeauftragten sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von circa 700 Euro. Voraussetzungen für die Tätigkeit als interviewende Person sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität.
»Jedem Erhebungsbeauftragten wird ein Erhebungsbezirk mit rund150 auskunftspflichtigen Personen an etwa 35 Anschriften zugeteilt. Die wichtigste Aufgabe der Erhebungsbeauftragten besteht darin, in einem kurzen, etwa fünf- bis zehnminütigen Interview festzustellen, wer am 15. Mai 2022 an der Anschrift gewohnt hat«, erläutert Ingrid Noé, Leiterin der Zensuserhebungsstelle. Hierzu melden sich die Erhebungsbeauftragten zu einem persönlichen Termin an. Zum Abschluss übergeben sie Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Dieser kann bequem über Smartphone, PC oder Tablet ausgefüllt werden. Können die zu befragenden Personen diesen Online-Fragebogen nicht nutzen, erhalten sie einen Papierfragebogen.
Der Zensus 2022 ist eine EU-weit gesetzlich vorgeschriebene Bevölkerungszählung. Es wird festgestellt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese Zahlen sind Grundlage für wichtige Entscheidungen wie zum Beispiel für den Wohnungsbau oder den Ausbau von Schulen, Altersheimen oder Verkehrswegen. Sie dienen auch als Bemessungsgrundlage für Finanzzuweisungen und EU-Fördergelder.
Für die Erhebung werden Daten aus bestehenden Registern, wie beispielsweise dem Melderegister, gewonnen. Da diese nicht vollständig und ausreichend sind, wird ergänzend dazu ein Teil der Bevölkerung befragt.
Die Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt. Im Gegenzug unterliegen alle in der Befragung erhobenen Daten einer strikten Geheimhaltungspflicht und werden nur für statistische Zwecke genutzt. Die Erhebungsbeauftragten werden hierzu geschult und schriftlich verpflichtet.
Interessierte können sich auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis unter https://www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Zensus-2022 bewerben. Weitere Auskünfte gibt die Zensus-Erhebungsstelle unter E-Mail zensus@ortenaukreis.de oder Telefon 0781/805 6701.