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Offenburg | 7.08.2020

Eine Neu-Infektion aus Biberach gemeldet

Fünf neue Covid-19-Fälle im Ortenaukreis – Infizierte Person im Stegermattbad

von Schwarzwälder Post

Von Mittwoch auf Donnerstag, 6. August 2020, kam es im Ortenaukreis zu fünf Neu-Infek­tionen, damit steigt die Fallzahl der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten auf 1245.

Die an das Landesgesundheitsamt übermittelten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern, Lahr, Biberach und Kehl. 1.110 an COVID-19 erkrankte Personen gelten inzwischen als genesen. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorliegt, wird die Zahl nach dem Algorithmus des Robert-Koch-Instituts (RKI) geschätzt. Die Zahl der aktuell Infizierten beträgt zehn.

125 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 im Ortenaukreis verstorben, der Altersdurchschnitt liegt dabei bei 82 Jahren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen waren 63 Prozent der Personen 80 Jahre und älter und 31 Prozent zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle pro 100.000 Einwohner liegt der Ortenaukreis an neunter Stelle in Baden-Württemberg.

Das Gesundheitsamt Ortenaukreis und die Stadt Offenburg informieren, dass sich am Samstag, 1. August 2020, eine an COVID-19 erkrankte und wahrscheinlich ansteckende Person im Offenburger Freizeitbad Stegermatt ab 11 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeit aufgehalten hat.
»Es ist nach den durchgeführten Ermittlungen des Gesundheitsamts nicht davon auszugehen, dass die Person außerhalb des eigenen Freundeskreises enge Kontakte im Freizeitbad hatte«, informiert Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Ortenaukreises. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter des Freizeitbads an diesem Tag sei laut Gesundheitsamt daher sehr gering.

»Bei den meisten Gästen ist davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden hat«, so Kirr. Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle Personen, die sich an diesem Tag im angegebenen Zeit­raum im Freizeitbad befunden haben, wachsam zu bleiben. Das bedeutet, eine gute Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands bis einschließlich 15. August 2020 vorzunehmen.

»Sollte es in diesem Zeit­raum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für COVID-19 kommen, wie Husten, erhöhter Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf COVID-19 erfolgen kann«, erklärt Patricia Rauer vom Gesundheitsamt. »Wer an diesem Tag im Bad war, kann regulär seine Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder dürfen in den Kindergarten gehen«, so Rauer. Die Personen sollten aber bis zum 15. August 2020 vorsorglich ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und wie jede andere Person die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten.

»Das Freizeitbad Stegermatt hat ordnungsgemäß Gästelisten geführt, was bei den Ermittlungen des Gesundheitsamts sehr hilfreich war. Leider haben sich an diesem Tag aber sehr viele Gäste dort aufgehalten, was es für die Behörden unmöglich macht, jede Person einzeln telefonisch zu kontaktieren, deswegen der kurze Aufruf über die Medien. Das Infektions­risiko wird als gering eingeschätzt«, so Dezernent Kirr.

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Schlagworte:
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