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Haslach | 23.04.2025

Unzureichende Erholung für Fahrpersonal an den Osterfeiertagen

von Polizei

Anlässlich der Osterfeiertage haben vier Beamte des Polizeireviers Haslach den Parkplatz an der B33 zwischen Haslach und Hausach ins Visier genommen und dort die vorgeschriebenen Ruhezeiten von Lastwagenfahrern überprüft.

Wie hierbei festgestellt werden konnte, parkten dort seit vergangenem Samstag neun Sattelzüge aus dem europäischen Ausland. Bei den entsprechenden Vorbeobachtungen am Samstag und Sonntag war bereits feststellbar, dass die Fahrer ihre Ruhezeiten in den Fahrzeugen verbrachten. Dies ist jedoch ab einer bestimmten Stundenzahl sowohl nach deutschem, als auch europäischem Recht verboten, um eine Erholung der Fahrer an den freien Tagen auch tatsächlich zu gewährleisten.
Die Kontrolle am Ostermontag bestätigte den Verdacht weitestgehend. Von den neun Sattelzügen beförderte einer verderbliche Lebensmittel. Der Lenker konnte seine Fahrt vor Erreichen der problematischen Stundenzahl fortsetzen. Der Fahrer eines weiteren Sattelzugs hat offensichtlich in der Nacht auf Montag ordnungswidrig seine Fahrt trotz Feiertagsfahrverbot fortgesetzt. Bei der Überprüfung der verbleibenden sieben Fahrzeuge wurden alle Daten zur Ahndung erhoben und die Weiterfahrt bis zur Erbringung einer Sicherheitsleistung durch die jeweiligen Unternehmer untersagt. Zwei Unternehmensverantwortliche bezahlten jeweils einen Betrag von knapp 3.000 Euro direktvor Ort.

Der Parkplatz, auf dem die Kontrolle erfolgte, bietet weder entsprechende sanitäre Einrichtungen noch (durch die angrenzende Bundesstraße) die erforderliche Ruhe. Die im vorliegenden Fall angewandte Rechtsvorschrift gilt dem Schutz der Fahrer. Der Focus der Sanktionierungen war daher auf die verantwortlichen Fuhrunternehmer gerichtet. Über eine mögliche Ahndung der Fahrerverstöße entscheidet im Nachgang das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

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Schlagworte:
Polizei

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