Ein neues Gesetz möchte die häusliche Pflege stärken und die Angehörigen entlasten.
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz PUEG ist seit Juli 2023 in Kraft getreten. Dadurch haben sich zum Jahreswechsel auch Änderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung ergeben. In der ambulanten Pflege beinhalten diese zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Außerdem wurde der prozentuale Zuschuss für den pflegebedingten Eigenanteil in der stationären Versorgung erhöht. Des Weiteren hat sich der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet.
Gerne beantworten der Pflegestützpunkt Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und zu den Hilfsangeboten im Kinzigtal. Er unterstützt bei der Antragstellung und zeigt Möglichkeiten zur Finanzierung auf. Für wenig mobile Menschen bietet der Pflegestützpunkt auch Beratungen zuhause an. Der Beratungsdienst wird durch die Pflege- und Krankenkassen sowie durch den Ortenaukreis finanziert. Die Beratung ist neutral, unabhängig und kostenlos.
Kontakt: Frau Springmann und Frau Litterst-Leisinger, Tel. 07832/99955-220 / -222, Sandhaasstr. 4, 77716 Haslach. E-Mail: kontakt@psp-kinzigtal.de, www.pflegestützpunkt- ortenaukreis.de.