Die Schulanmeldung der Schulanfänger in Unterharmersbach für das Schuljahr 2021/22 findet in diesem Jahr auf postalischem Weg statt.
Die Anmeldung erstreckt sich auf die Schulbezirke der Grundschule Unterharmersbach, das sind die Stadtteile Unterharmersbach, Zell/Bruch, Unter- und Oberentersbach sowie Nordrach/Schottenhöfen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Anmeldepflicht besteht ebenso für die Kinder, die im Schuljahr 2020/21 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie für Kinder, die zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig sind. Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Reife besitzen. Die Entscheidung über eine Einschulung liegt beim Schulleiter. Gewünschte Zurückstellungen sind bei der Anmeldung schriftlich zu beantragen. Das dazu notwendige Formular erhalten Eltern auf der Homepage der Grundschule Unterharmersbach.
Die Eltern, die in den Unterlagen der Schule erfasst sind, bekamen diese Woche bereits alle Unterlagen zur Schulanmeldung zugeschickt. Bitte diese bis Montag, 22. Februar 2021 zurückgeben. Sollten Familien mit einem schulpflichtigen Kind keine Einladung erhalten haben, bittet die Grundschule diese Familien, sich mit dem Sekretariat, ebenfalls ab Montag, 22. Februar 2021, in Verbindung zu setzen.