Die Sitzung des Ortschaftsrats Unterharmersbach am Montagabend wurde in die Schwarzwaldhalle verlegt, um für die Ratsmitglieder und Bürger den Mindestabstand einhalten zu können. Zu besprechen waren vielfältige Themen.
Ortsvorsteher Ludwig Schütze begrüßte die Ortschaftsräte und die zahlreich anwesenden Bürger. Er wies auf das Jubiläum 20 Jahre Partnerschaft mit Tuggen/Schweiz hin, das in diesem Jahr wegen der Corona-Beschränkungen nicht gefeiert werden kann. Da bis zum 31. Oktober Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern laut Corona-Verordnung untersagt sind, kann es auch keine Kilwi 2020 geben, bedauerte Schütze.
In der Bürgerfrageviertelstunde wurde nach dem Ergebnis einer Geschwindigkeitskontrolle in der Hauptstraße (Blitzgerät) gefragt. Ortsvorsteher Schütze antwortete, dass das Ordnungsamt keine Informationen darüber bekommt, wenn die Maßnahme vom Landratsamt durchgeführt wird.
Löschwasserkonzept
Zum Tagesordnungspunkt Löschwasserkonzept begrüßte Ortsvorsteher Schütze den Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Philipp Schilli und den Kommandanten für die Abteilung Unterharmersbach, Bernhard Maisenhälder. Laut Sitzungsvorlage ist die Vorgehensweise in den Ortsteilen wie folgt: Zuerst wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Löschwasservorhaltungen in den Außenbereichen gemacht. Dann wird eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasservorhaltungen für umliegende Anwesen erstellt. Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Löschwasservorhaltung liegt, muss bereit sein, eine Baulast zu übernehmen. Die umliegenden Anwesen, die über eine Löschwasserversorgung auf einem fremden Gelände versorgt werden, müssen bereit sein, sich bei der Unterhaltung der Löschwassereinrichtung mit Arbeitseinsätzen und finanzieller Beteiligung einzubringen. Bürgermeister Günter Pfundstein erläuterte den Hintergrund, dass nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg Löschwasser zur Brandbekämpfung vorgehalten werden muss. Bei der Bestandsaufnahme wurden rund 65 Gehöfte im Außenbereich ermittelt, die nicht direkt an die Löschwasserversorgung angeschlossen werden können. »Für jedes Gehöft würde die Stadt 1.500 Euro zur Verfügung stellen.
Das bedeutet einen finanziellen Aufwand von insgesamt 100.000 Euro«, erklärte Pfundstein. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass eine Nutzergemeinschaft von zum Beispiel einer Zisterne sich einig ist, betonte er. Wenn also jemand eine Zisterne bei sich vergraben lässt und vier oder fünf umliegende Höfe den Tank mitnutzen, muss sich diese Gemeinschaft einig werden, wie Eigenleistungen und Finanzen eingebracht werden, erläuterte Pfundstein. Ortsvorsteher Schütze ergänzte, dass es für effektive Einsätze der Feuerwehr notwendig sei, ein Löschwasserkonzept zu erstellen. Zunächst gehe es um eine Bestandsaufnahme, welche Bereiche einen Löschwasserzugang haben und welche nicht. Mit dieser Aufgabe hat sich Peter Lehmann vom Baurechtsamt befasst, der auf der Leinwand seine Ergebnisse vorstellte. Er informierte, dass bei einem Bauantrag der Zugang zu Löschwasser vom Antragsteller nachgewiesen werden muss. Der Abstand vom Gebäude zum Löschwasser darf maximal 300 Meter betragen. Es ist Aufgabe der Ortsverwaltung und der Eigentümer festzustellen, ob eventuell Löschwasserteiche vorhanden sind, die ertüchtigt werden können, erklärte Lehmann. Anhand eines Luftbildes wurde erkennbar, dass folgende Einzelanwesen keine Löschwasserversorgung haben: Gräbenreute 5; Eck 1 und 2; Erbsengrund 1; Höllhaken 1; Knobel 1 und 2; Wälderloch 23; Durben 25; Stockacker 21, 22 und 22a; Schreilegrund 2, Gefäll 1. Im Bereich Hinterhambach müssen zwei Löschwasseranlagen errichtet werden, zu der sieben bis zehn Anwesen Zugang haben. Ein 30.000-Liter-Tank im vorderen Bereich und ein weiterer Tank gleicher Größe im hinteren Tal würde den Mindestanforderungen genügen, erläuterte Lehmann. Hier sind mit der Ortsverwaltung die Standorte zu klären. In Hippersbach-Roth ist die Löschwasserversorgung gut, die vorhandenen Über- und Unterflutbehälter können genutzt werden. Nur bei einzelnen Höfen bestehe Handlungsbedarf, hier läuft die Bestandsaufnahme noch.
Hallenbetrieb Schwarzwaldhalle und Grillstellen
Am 1. Juli tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die weitere Lockerungen für den Breitensport enthält. Das Training auch von Kontaktsportarten ist erlaubt, dazu gehören Fußball, Handball und Leichtathletik. Maximal 20 Sportler dürfen gleichzeitig trainieren. Von der Abstandsregel darf abgewichen werden, sofern es die Sportart erfordert. Es muss ein verantwortlicher Trainer vor Ort sein, der die Namen der Aktiven dokumentiert. »Damit ist ein Hallenbetrieb ab dem 1. Juli wieder möglich«, sagte Ortsvorsteher Schütze. Auch die Vereine dürfen sich wieder treffen: Ab dem 1. Juli sind Versammlungen bis zu 250 Personen erlaubt, wenn feste Sitzplätze vorhanden sind. Private Feiern mit bis zu 100 Personen sind ohne Hygienevorschriften und ohne Maskenpflicht erlaubt, wenn es eine verantwortliche Person gibt. »Damit sind auch die Grillstellen wieder geöffnet«, erklärte Schütze.
Neubauten in der Hauptstraße 186
Das Gebäude in der Hauptstraße 186 (ehemaliges Ladengeschäft Hug) steht schon längere Zeit leer. Es liegt ein Bauantrag vor, der einen Abbruch dieses Wohn- und Geschäftshauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses vorsieht. In dem Garten dahinter wird nach dem Bauantrag ein Einfamilienhaus errichtet. Der Ortsvorsteher bewertete dieses Bauvorhaben als positiv: Es werde neuer Wohnraum geschaffen, der leerstehende Altbau verschwindet, es bestehe Einvernehmen mit den Anliegern und in diesem Bereich keine Hochwasserproblematik.
Der Ortschaftsrat stimmte geschlossen für dieses Bauvorhaben als Empfehlung an den Bauausschuss.
Pflege der Anlage Herrenholz
Vor der Ortschaftsrats-Sitzung gab es einen Vorort-Termin in der Erholungsanlage Herrenholz. Dort erläuterte Hubert Hansmann (Knopfholz) sein Anliegen, das Areal zwischen und den beiden Teichen mit Ziegen zu pflegen.
Ortsvorsteher Ludwig Schütze informierte über den großen Aufwand für den Betriebshof, diesen Bereich zu pflegen. Diese Aufgabe würden die Ziegen übernehmen. »Ziegen erhöhen die Attraktivität der Anlage«, sagte Schütze. Die Kosten für den notwendigen Zaun betragen 600 Euro, die Ziegen kosten 80 Euro. Das Geld kann im Haushalt bereit gestellt werden. Eine Hütte als Stall für die Ziegen ist bereits vorhanden und muss nur noch aufgestellt werden. Bei der abschließenden Abstimmung stimmte das Gremium geschlossen für die Pflege mit den Ziegen. Schütze bedankte sich bei Hubert Hansmann für seine Initiative.